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Ermittlungen im Internet

28. Juli 2011

Der Attentäter von Oslo hatte seine Pläne im Internet angekündigt. Er war nicht der erste im Vorfeld des Verbrechens online aktive Straftäter. Doch die Möglichkeiten der Behörden hier zu ermitteln, sind eingeschränkt.

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Ein Computernutzer sitzt vor dem Monitor und hält eine CD in den Händen (Foto: dpa)
Tatort InternetBild: dpa

Ein Pädophiler sucht nach neuen Opfern, ein Betrüger späht Bankdaten aus, ein Extremist hetzt gegen Andersdenkende – die Straftaten, die das Netz ermöglicht, sind ebenso vielfältig wie die Plattformen, die dazu genutzt werden können: Ob in Blogs, Foren oder in sozialen Netzwerken – jeder hinterlässt Spuren in der virtuellen Welt.

Und die reale Welt schaut genau zu, deutsche Polizisten und Staatsanwälte ermitteln auch im Internet. Manchmal vergleichsweise unspektakulär, sagt Ulrich Lepper, Datenschutzbeauftragter des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. So finde hier derzeit nur der Abgleich von Radar-Bildern bei Geschwindigkeitsverstößen mit den Bildern in sozialen Netzwerken statt.

Keine speziellen Einheiten

Polizisten am Computer (Foto: dpa)
Ermittlungsarbeit auch am ComputerBild: picture-alliance/dpa

Doch die Ermittlungen können auch intensiver werden. In Deutschland sollen zwar weder spezielle Ermittlungseinheiten noch automatisierte Suchprogramme, sogenannte Data-Mining-Programme, im Einsatz sein. Das erklärte die Bundesregierung Mitte Juli 2011 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion "Die Linke" zum Thema "Nutzung sozialer Netzwerke zu Fahndungszwecken".

Aber in den vergangen zwei Jahren sind in diesem Bereich ermittelte das Bundeskriminalamt in insgesamt sechs Verfahren. In vier Fällen wurden Inhaltsdaten in sozialen Netzwerken erhoben, um eine konkrete Gefahr zu verhindern. Dabei ging es um einen angekündigten Selbstmord, um Morddrohungen, Erpressung und die Androhung einer Sprengstoffexplosion.

FDP gegen Gesetze

Vizekanzler Philipp Rösler (Foto: dapd)
Vizekanzler Philipp RöslerBild: dapd

Neue Gesetze brauche man für diese Ermittlungsarbeit bislang nicht, sagt die Bundesregierung. Der FDP-Vorsitzende und derzeitige Wirtschaftsminister Philipp Rösler ist auch gegen schärfere Kontrollen im Internet: Jede freie Gesellschaft sei durch radikale Kräfte gefährdet und müsse gerade dabei ihre Stärke beweisen. Sie könne nur dann frei bleiben, wenn man wisse, dass man seine Freiheitsrechte nicht über Bord werfen darf, wenn man sich schützen will, so der Liberale.

Experten aus den Reihen der Polizei dagegen fordern Gesetze für ihre Ermittlungen. Gesetze, die den konkreten Gegebenheiten im Netz angepasst sind. Wie geht man zum Beispiel damit um, dass der Tatort im Ausland, die internationale Rechtshilfe aber oft zu langsam für eine effektive Verfolgung der Delikte ist? Wie können Beweise für ein Verbrechen gesichert werden, wenn sich die Daten - wie im Internet üblich - schnell ändern?

Bei Strafverfolgung erlaubt, bei Gefahrerforschung nicht

Der Leiter des Fachgebiets Eingriffsrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz, Axel Henrichs, spricht sich deshalb für differenziertere Eingriffsgesetze für Ermittlungen im Netz aus. Auch Ulrich Lepper will die Recherchen der Polizei auf feste gesetzliche Füße stellen: Die Ermittlungen in öffentlich zugänglichen Bereichen des Internets hält der Datenschutzbeauftragte – ebenso wie Polizei und Bundesregierung – nicht für einen großen Eingriff in die Rechte der Betroffenen.

Der NPD-Kreisverband Greifswald im Internet, (Foto: picture alliance)
Auch Rechtsextremisten nutzen das Internet - manchmal legal, manchmal illegalBild: picture-alliance/ ZB

Andere Regeln gelten dagegen in zugangsgeschützten Bereichen des Internets: In dieser "virtuellen Privatsphäre" ist eine verdeckte Ermittlung von der Strafprozessordnung nur gedeckt, wenn die Polizei eine konkrete Straftat aufklären will. Ist aber noch gar keine Straftat geschehen, muss die Situation anders bewertet werden. Im Rahmen dieser "Gefahrerforschung" bedürfte es einer neuen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, erklärt Ulrich Lepper.

Je nach Situation könnte durch die Ermittlungen das Grundrecht auf freie Telekommunikation verletzen werden - wenn abgehört wird. Auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst darüber zu bestimmen, wer die eigenen Daten erhalten und verwenden darf, und das Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme könnten verletzt sein, so Lepper.

Hoher Einsatz

Bislang seien die Ermittlungen in sozialen Netzwerken nie maßgeblich für eine Verbrechensaufklärung gewesen, sondern eine zusätzliche Erkenntnisquelle. Das erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der Fraktion "Die Linke".

Für diese scheinbar mageren Ermittlungsergebnisse ist man aber zu einem hohen Einsatz bereit. Denn auf die Frage, ob die Ermittler bei ihrer Tätigkeit selber strafrechtliche Grenzen überschritten haben, etwa, indem sie Texte mit strafbarem Inhalt veröffentlicht hätten, verweist die Bundesregierung darauf, sensible polizeiliche Tätigkeiten nicht preisgeben zu dürfen. Die Antwort ist Verschlusssache und nur in der Geheimschutzstelle des Bundestages einzusehen.

Autorin: Daphne Grathwohl

Redaktion: Michael Borgers