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Berufung gegen Pistorius-Urteil

27. Oktober 2014

Südafrikas oberste Strafverfolger legen Berufung gegen das Urteil im Fall Pistorius ein. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, sowohl den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung als auch das Strafmaß anfechten zu wollen.

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Oscar Pistorius nach der Verkündung des Strafmaßes (Archivbild: Reuters)
Bild: Reuters/S. Sibeko

Knapp eine Woche nachdem der spektakuläre Prozess gegen den südafrikanischen Sprintstar Oscar Pistorius mit der Verkündung des Strafmaßes zu Ende gegangen ist, legt die Staatsanwaltschaft in Berufung. Die Anklagebehörde werde sowohl den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp als auch das Strafmaß von lediglich fünf Jahren Haft anfechten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Pretoria, Nathi Mncube.

Im Prozess hatte Richterin Thokozile Masipa befunden, dass Pistorius bei seiner Tat grob fahrlässig gehandelt habe. Der an den Unterschenkeln amputierte Ausnahmesportler wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen, stattdessen verurteilte die Richterin ihn wegen fahrlässiger Tötung. Am vergangenen Dienstag wurde dann das Strafmaß auf fünf Jahre festgesetzt und blieb damit weit unter dem gesetzlich Möglichen. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt in Südafrika 15 Jahre Gefängnis.

Pistorius hatte Steenkamp am 14. Februar 2013 durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen. Er gibt an, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben.

qu/kle (dpa, afp, rtr, sid, APE, kna)