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Reise

Berlin: Kutschenverbot auf Pariser Platz

23. Februar 2018

Nach langen Debatten über das Verbot von Pferdekutschen gibt es einen ersten Sperrbezirk in der Innenstadt. Eine romantische Kutschfahrt über den Pariser Platz zum Brandenburger Tor ist nicht mehr möglich.

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Neues Verbot am Brandenburger Tor
Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Seit Jahren sind die Pferdekutschen in der Diskussion. Für ihr Verbot aus Tierschutzgründen sammelten Aktivisten 2017 in einer Online-Petition rund 100.000 Unterschriften, Befürworter pochen auf die Tradition und Betreiber sehen sich in der Ausübung ihres Gewerbes bedroht.

Nun dürfen Pferdekutschen das Brandenburger Tor als eine der wichtigsten Touristenattraktionen nicht mehr über den Pariser Platz anfahren. Der ganze Platz ist für die Kutschen gesperrt.

Das Befahren des Pariser Platzes und der Aufenthalt dort kann verboten werden, auch weil es keine Möglichkeiten zum Trinken und Ausruhen für die Tiere gibt und im Sommer keine Schattenplätze. Schon länger dürfen die Pferdekutschen nicht durch das Brandenburger Tor fahren, da dort keine Fahrbahn existiert.

Unterwegs in Berlin Kutsche
Vor dem Pferdekutschen-Verbot am Brandenburger TorBild: DW

2016 waren noch ca. 20 Pferdekutschen vor allem für Touristen unterwegs. Beschwerden über die Verschmutzung durch Pferdekot, Anzeigen wegen Tierquälerei und Unfälle mit Pferdekutschen sorgten immer wieder für Aufregung.

Für die Zulassung von Pferdekutschen im Straßenverkehr sind die zwölf Berliner Bezirksämter zuständig. Im Stadtbezirk Mitte, wo die meisten Touristen unterwegs sind, gibt es auch die meisten Kutschen.

Bisher galt in Berlin die Leitlinie für Pferdefuhrwerksbetriebe von 2009. Danach dürfen nur gesunde, gut genährte und gepflegte Pferde ab einem Alter von fünf Jahren als Zugpferde eingesetzt werden. Ihr Arbeitstag darf inklusive Anspannen, Anfahrt zum Standplatz, Rundfahrten, Heimfahrt vom Standplatz und Ausspannen neun Stunden nicht übersteigen.

Bereits seit 2014 dürfen auf dem weltberühmten Platz keine verkleideten Straßenkünstler mehr auftreten oder Spendensammlungen stattfinden. Ausgenommen sind Musiker und Pflastermaler, die keine Gegenstände abstellen. 

is/ks (blz,dpa)