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Berlin: Gericht bestätigt Verbot von Ferienwohnungen

8. Juni 2016

Berlin ist eine Reise wert - so wirbt die Hauptstadt um Touristen. Viele Gäste aber übernachten lieber in einer Ferienwohnung als im Hotel. Weil Berlin das verbietet, zogen Vermieter vor Gericht - und scheiterten.

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Ferienwohnung in Berlin
Bild: picture-alliance/dpa

Streit: Ferienwohnungen für Touristen in Berlin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das umstrittene Verbot von Ferienwohnungen in der Hauptstadt bestätigt. Die Richter wiesen am Mittwoch die Klagen von vier Vermietern zurück, die in dem Gesetz einen Verstoß gegen die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie sowie eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes sahen.

Dagegen erklärten die Richter das seit dem 1. Mai geltende Zweckentfremdungsverbot in Berlin für verfassungsgemäß. Die neue Rechtslage verletzte die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit nicht, weil die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen weiterhin möglich sei. Sie dürfe lediglich nicht in geschütztem Wohnraum betrieben werden. Das sei gerechtfertigt, um der unzureichenden Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum entgegenzuwirken.

Auch die schutzwürdigen Eigentümerinteressen blieben gewahrt, hieß es weiter. Aus der Eigentumsgarantie folge kein Anspruch, den Wohnraum mit der größtmöglichen Gewinnerwartung nutzen zu dürfen. Zudem sei den berechtigten Belangen der gewerblichen Anbieter von Ferienwohnungen durch die Einräumung einer zweijährigen Übergangsfrist ausreichend Rechnung getragen worden. Gegen das Urteil ist eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

Zustimmung und Kopfschütteln

Das Urteil wurde am Mittwoch von Senat und Mieterverein begrüßt. Das Zweckentfremdungsverbot wolle niemanden ärgern oder drangsalieren, sondern habe ein einfaches Ziel: "Den Menschen helfen, die eine Wohnung suchen und Wohnungen dafür zu nutzen, wofür sie gebaut wurden - zum Wohnen", erklärte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD).

Die Argumente der Kläger von mangelnder Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie riefen nur "Kopfschütteln" hervor, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Selten sei das Vermieten an "normale" Mieter so lukrativ gewesen wie heute. "Von einer Existenzbedrohung durch das Verbot der Ferienwohnungen kann keine Rede sein." In Berlin gibt es Schätzungen zufolge zwischen 10.000 bis 14.000 Ferienwohnungen.

Urteil mit Folgen für andere Städte?

Das Berliner Urteil könnte auch wegweisend für Städte wie Hamburg, München, Freiburg oder Köln, wo Wohnungen ebenfalls nicht mehr einfach an Touristen vermietet werden dürfen. Auch Vermittlungsportale wie Airbnb und Wimdu, die einen der Kläger unterstützten, müssen mit Konsequenzen rechnen.

dk/uh (epd/dpa)