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Beliebte Elster

7. April 2002
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Die Finanzämter in vier Bundesländern bearbeiten Zeitungsberichten zufolge elektronisch eingereichte Steuererklärungen vorrangig. Die Beamten in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Thüringen ziehen auf Anweisung ihrer obersten Finanzbehörden die elektronischen Steuererklärungen bei der Bearbeitung vor. Der Thüringer Fiskus verspreche sogar eine maximale Bearbeitungszeit von vier Wochen für die über das sogenannte Elster-Modul eingereichten Anträge. Die übrigen Bundesländer behandelten alle Erklärungen gleichberechtigt.

Das vor einem Jahr aktivierte Elster steht für ELektronische STeuer-ERklärung. Damit lassen sich Steuererklärungs-Formulare über das Internet auf den Computer laden und auch über das Netz zurück ans Finanzamt schicken. Allerdings muss ein Formular noch immer zusätzlich ausgedruckt und dann unterschrieben mit der Lohnsteuerkarte und weiteren notwendigen Unterlagen an das Finanzamt geschickt werden.