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Belarus stellt Liberalisierung der Wahlgesetze in Aussicht

29. Oktober 2009

Belarus hat angekündigt, die Wahlgesetze ändern zu wollen. Der Zeitpunkt der Ankündigung ist nicht zufällig, sagen Experten. Politische Beobachter trauen den Ankündigungen aus Minsk indes nicht.

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In einem Wahllokal während der Präsidentenwahl 2006Bild: AP

Nach dem Treffen mit Oppositionsvertretern der Vereinigten Bürgerpartei hat der Leiter des Büros für Demokratie und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE, Janez Lenarcic, festgestellt, in Belarus sei kein Fortschritt bei der Reform des Wahlgesetzes zu beobachten.

Kurz darauf ordnete der belarussische Präsident Aleksandr Lukaschenko eine Liberalisierung an. So erklärte die Leiterin der Zentralen Wahlkommission, Lidija Jermoschina, die Kommission werde dem Staatsoberhaupt entsprechende Vorschläge unterbreiten. Dabei unterstrich sie, die Änderungen würden mit dem Ziel vorgenommen, eine Reihe von Empfehlungen der OSZE umzusetzen. Manche Beobachter sehen darin ein Signal dafür, dass Minsk über die Liberalisierung des Wahlgesetzes zum Dialog mit dem OSZE-Büro für Demokratie und Menschenrechte zurückkehren will.

EU-Sanktionen stehen zur Debatte

Lew Margolin, Mitglied des politischen Rates der Vereinigten Bürgerpartei, sagte im Gespräch mit der Deutschen Welle, ihn überrasche die neuerliche Wendung nicht. Margolin erinnnerte daran, dass Mitte November in Brüssel wieder die Visa-Sanktionen gegen mehrere hochrangige belarussische Staatsvertreter zur Debatte stehen. Deswegen wird Minsk nach Ansicht des oppositionellen Politikers bemüht sein, die nächsten Wahlen zu den lokalen Räten ohne Aufsehen durchzuführen. Der Experte machte allerdings deutlich, dass er nicht mit tiefgreifenden Änderungen der Wahlgesetze rechne.

Der Politologe Denis Meljanzow vom Belarussischen Institut für strategische Studien stimmt dem zu. Er vermutet, dass die belarussischen Behörden Brüssel lediglich vorgeben, die Empfehlungen umsetzen zu wollen. Die belarussische Staatsmacht wolle nur erreichen, dass die EU die Sanktionen weiterhin ausgesetzt halte.

Problem ist Anwendung des Gesetzes

Die Bereitschaft Minsks, die Empfehlungen des OSZE-Büros für Demokratie und Menschenrechte anzunehmen, geschehe den Experten zufolge weder freiwillig noch überraschend. Andere Beobachter machen darauf aufmerksam, das Problem fairer Wahlen sei nicht allein ein rechtliches Problem. Der Jurist Garri Pogonjalo vom Belarussischen Helsinki-Komitee, meint, das heutige Wahlgesetz ermögliche durchaus demokratische Wahlen. Dass es der Staatsmacht trotzdem gelinge, die Wahlergebnisse zu beeinflussen, liege daran, dass im Gesetz die Rechte und Pflichten der an den Wahlen beteiligten Seiten nicht im Einzelnen dargelegt seien. Auch seien die Mechanismen zur Einhaltung der Rechte nicht präzise genug. Pogonjalo erinnert daran, dass keine einzige Wahl in Belarus in den letzten Jahren als demokratisch anerkannt worden sei.

Autor: Pawljuk Bykowskij / Markian Ostaptschuk
Redaktion: Birgit Görtz