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Belarus schränkt internationale technische Hilfe ein

25. August 2005

Laut einem neuen Präsidenten-Erlass ist es untersagt, Hilfe für verfassungswidrige Ziele in Anspruch zu nehmen. Belarussische Nichtregierungsorganisationen müssen jetzt mit Problemen rechnen, so Experten.

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Ausländische Unterstützung für Protestaktionen und andere Veranstaltungen ist verbotenBild: AP

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der belarussische Präsident Aleksandr Lukaschenko einen Erlass unterzeichnet, der die internationale technische Hilfe für das Land regelt. Gemäß dem Erlass ist es belarussischen Organisationen und Privatpersonen untersagt, internationale Hilfe für verfassungswidrige Ziele zu nutzen. Zu diesen gehören der Sturz der Staatsmacht, die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes, die Verherrlichung von Krieg und andere vom Gesetz verbotene Tätigkeiten. Internationale technische Hilfe darf laut Erlass nicht für die Vorbereitung von Wahlen und Volksbefragungen sowie von Großveranstaltungen und Kampagnen unter der Bevölkerung in Anspruch genommen werden. Der Erlass betrifft auch Hilfen bei der Veranstaltung von Seminaren und Konferenzen. Personen, die entsprechende Veranstaltungen durchführen wollen, sind nun verpflichtet, umfassende Angaben über die Veranstaltung gegenüber einer Kommission bei der belarussischen Regierung zu machen.

„Impfung gegen Demokratie“

Der belarussische Politikwissenschafter Aleksandr Feduta sagte der Deutschen Welle über den Erlass, Präsident Lukaschenko wolle nicht, dass sich internationale Strukturen an belarussischen Wahlkämpfen beteiligten. Feduta zufolge ist der Erlass eine vorbeugende Maßnahme: „Wenn wir gesund beleiben wollen, dann müssen wir uns abhärten. Wenn er die Macht nicht verlieren will, dann muss er eine Impfung vornehmen. Dieser Erlass ist eine Impfung gegen Demokratie.“

„Ziel ist Gleichberechtigung“

Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten im belarussischen Parlament, der Abgeordnete Anatolij Krasuzkij, meint, dass der Erlass die geltenden Gesetze nur präzisiere. Der Erlass stelle für Nichtregierungsorganisationen, die keine der im Erlass genannten verfassungswidrigen Ziele verfolgten, keine Gefahr dar. Krasuzkij ist überzeugt, dass der Erlass positiv ist, weil alle Teilnehmer am Wahlkampf über die gleichen Voraussetzungen verfügen werden. Er sagte: „Beispielsweise will ein Lehrer oder Ingenieur einfach kandidieren. Aber andere Kandidaten, für die fremde Onkel alles bezahlt haben, absolvieren in Seminaren und Kursen eine ganze Ausbildung. Kann man dann von Gleichberechtigung sprechen?“

Negative Auswirkungen

Der Politologe Feduta teil den Optimismus des Abgeordneten Krasuzkij nicht. Ihm zufolge wird sich der Erlass des Präsidenten auf die Tätigkeit der Nichtregierungsorganisationen und der demokratischen Kräfte des Landes äußerst negativ auswirken. Feduta sagte der Deutschen Welle: „Mit der Unterzeichnung des Erlasses hat Lukaschenka die Anzahl potentieller politischer Gefangener in Belarus deutlich erhöht.“ Die demokratische Gemeinschaft in Belarus müsse nun, so Feduta, neue Wege zur Sicherung ihrer Existenz suchen.

Wladimir Dorochow, Minsk

DW-RADIO/Russisch, 18.8.2005, Fokus Ost-Südost