Beihilfen für Nahverkehr nicht genehmigungspflichtig
24. Juli 2003Anzeige
Kommunale Zuschüsse für den öffentlichen Nahverkehr nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH) sind grundsätzlich kein Fall für die Brüsseler Wettbewerbshüter. Gelder für Busse und Bahnen seien nicht als staatliche Beihilfe anzusehen, wenn das Unternehmen eine öffentliche Aufgabe erfülle und die Summe angemessen sei. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg (Az: 280/00). Die Finanzhilfen müssten nicht in Brüssel angemeldet und genehmigt werden. Das Urteil betrifft rund 5000 Bus- und Bahnbetriebe in ganz Deutschland, die von solchen Zuschüssen profitieren.