Banken müssen Immobilienkäufer über Widerrufsrecht aufklären
25. Oktober 2005Anzeige
Käufer von Schrottimmobilien können nach einer EU-Richtlinie den Darlehensvertrag kündigen, wenn sie von der Bank nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag. Kommt die Bank ihrer Verpflichtung bei Haustürgeschäften nicht nach, so trägt sie dem Urteil zufolge das Gesamtrisiko. Hat das Kreditinstitut den Verbraucher über sein Widerrufsrecht indes informiert und es kommt zum Kaufvertrag für die Immobilie, so liegt das Risiko beim Käufer.