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Politik

Bald Bußgeld für Imame bei Kinderehen?

2. November 2016

Keine neuen Kinderehen in Deutschland - das ist das Ziel des Bundesinnenministeriums. Religiöse Trauungen am Standesamt vorbei sollen bestraft werden, wenn Imame Minderjährige verheiraten. Ihnen drohen 1000 Euro Bußgeld.

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Betende Muslime in der DiTiB-Moschee von Stuttgart (Foto: picture-alliance/dpa/D. Naupold)
Bild: picture-alliance/dpa/D. Naupold

Die Frage, wie man mit im Ausland geschlossene Kinderehen umgehen soll, bereitet den Ausländerbehörden Kopfzerbrechen. In Deutschland sollen künftig Islamische Prediger bei der Neuverheiratungen von Minderjährigen mit einem Bußgeld  belangt werden. Ein Sprecher bestätigte in Berlin einen Bericht der Zeitung "Welt", nach dem ein Vorschlag unterbreitet wurde, solche Eheschließungen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Die Geldbuße soll dem Bericht zufolge bis zu 1.000 Euro betragen.

Dem Sprecher zufolge regt das Innenministerium dafür eine Änderung des Personenstandsgesetzes an. Für religiöse Eheschließungen soll dort wieder ein sogenanntes Voraustrauungs-Verbot eingeführt werden, zumindest für Ehen mit Minderjährigen. Solch ein Verbot hatte es früher bereits gegeben. Es besagte bis Ende 2008, dass religiös - in der Regel hieß das in Deutschland kirchlich - geschlossene Ehen nur möglich sind, wenn sie zuvor auch vor dem Standesamt zivilrechtlich eingegangen wurden. 2009 entfiel die Regelung im reformierten Personenstandsrecht, weil sie inzwischen für entbehrlich gehalten wurde. In beiden Kirchen gehört es heute zur Praxis, nur standesamtlich verheiratete Paare zu trauen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu Kinderehen war Anfang September ins Leben gerufen worden. Die Runde soll die Praxis der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger erörtern und diskutieren, inwiefern die Vorschriften zur Ehemündigkeit im deutschen Recht geändert werden sollen. Mit dabei sind Vertreter aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein - und für den Bund Vertreter des Kanzleramts und der Ressorts Justiz, Innen und Familie. Die Arbeitsgruppe, die das Ressort von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einberufen hatte, will spätestens bis zum Jahresende eine gesetzliche Änderung des Eherechts vorlegen.

Noch Streit zwischen Union und SPD über Kinderehen

In Deutschland dürfen Ehen derzeit grundsätzlich erst mit der Volljährigkeit geschlossen werden - in Ausnahmefällen aber schon mit 16 Jahren. Im Ausland von Minderjährigen geschlossene Ehen werden unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland anerkannt. Wie viele verheiratete Kinder und Jugendliche gegenwärtig in Deutschland leben, kann nur geschätzt werden. Im Ausländerzentralregister waren im Sommer dieses Jahres knapp 1.475 verheiratete Jugendliche verzeichnet, davon 481 unter 16 Jahren. 1.152 minderjährige Ehepartner waren Mädchen.

Unionsparteien und SPD streiten zur Zeit allerdings heftig über das Thema Kinderehen. CDU und CSU wollen, dass die Ehemündigkeit ohne Ausnahme auf 18 Jahre festgesetzt wird. Im Ausland geschlossene Ehen dürften in Deutschland nur dann anerkannt werden, wenn beide Ehegatten 18 Jahre alt seien. Dagegen will Minister Maas ein ausnahmsloses Eheverbot nur für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Für Jugendliche zwischen 16 und 18 soll eine im Ausland geschlossene Ehe in sehr eng begrenzten Ausnahmen dann zulässig sein, wenn eine Einzelfallprüfung ergibt, dass das Wohl der minderjährigen Ehefrau und der Schutz ehelicher Kinder dies gebietet. Durch den Zuzug von Flüchtlingen einschließlich verheirateter Jugendlicher und Kinder ist die Debatte um Kinderehen in Deutschland neu entbrannt.

sti/wl (dpa, epd, kna)