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Bagatell-Diebstähle führen zur Kündigung

28. Juli 2009

Die wegen der angeblichen Unterschlagung von Pfandbons entlassene Supermarktkassiererin "Emmely' darf ihre Kündigung anfechten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Doch ihr Fall ist nur einer von vielen.

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Arbeitnehmer erhält Kündigung, Foto: Andreas Gebert +++(c) dpa - Report+++
Bild: picture-alliance/ dpa

Ein Postbote zerreißt drei Briefe, ein Arbeiter verkauft Abfälle aus seinem Betrieb, im Spind einer Küchenhilfe werden drei Brötchen gefunden - auch wegen kleiner Diebstähle oder anderer geringer Vergehen wird Arbeitnehmern mitunter fristlos gekündigt.

Jüngster Fall: Eine langjährige Supermarktkassiererin wird entlassen, weil sie angeblich zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Der unter ihrem Spitznamen "Emmely" bekannt gewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte die Kündigung im Februar für rechtens erklärt und keine Revision zugelassen. Das sieht das Bundesarbeitsgericht anders. Der dritte Senat des Gerichts in Erfurt hat am Dienstag (28.07.2009) der Beschwerde der heute 51-Jährigen stattgegeben. Sie darf das - auch bundesweit kontrovers diskutierte - Urteil gegen sie gerichtlich anfechten.

Doch die Berlinerin ist nicht die einzige Angestellte, die wegen eines Bagatell-Deliktes eine fristlose Kündigung erhalten hat:

Juli 2009:
Eine Küchenhelferin in einem Krankenhaus wird nach 20 Jahren entlassen, weil sie drei Brötchen gestohlen haben soll. Der Personalchef spricht die Kündigung aus, nachdem er die Brötchen im Spind der Angestellten gefunden hat. Der Fall endet in einem Vergleich. Das Arbeitsgericht Heilbronn hebt die Kündigung der 59 Jahre alten Frau zwar nicht auf. Die Klinik wirft der Frau aber nicht länger Diebstahl vor und zahlt ihr eine Abfindung von drei Monatsgehältern.

März 2009:
Zwei Mitarbeiter einer Bäckerei in Nordrhein-Westfalen werden fristlos entlassen, weil sie einen Brotaufstrich gestohlen haben sollen. Eine gütliche Einigung scheitert. Der Fall landet vor dem Landesarbeitsgericht. Das Urteil: Die Kündigung war unverhältnismäßig und muß aufgehoben werden.

Februar 2009:
Wegen eines Fehlbetrags von 1,36 Euro in der Kasse wird eine Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee fristlos entlassen. Nach einem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg erhält sie eine ordentliche Kündigung.

Dezember 2008:
Eine Abfallentsorgungsfirma in Mannheim kündigt einem Mitarbeiter fristlos, weil der Vater zweier Töchter ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte.

Juni 2006:
Ein Arbeiter eines Recyclingunternehmen hatte Aluminiumreste aus seinem Betrieb mitgehen lassen und verkauft. Das Argument, es habe sich um Abfall gehandelt, überzeugt das Landesarbeitsgericht Mainz nicht. Das Gericht weist die Kündigungsschutzklage ab.

Mai 2005:
Das Zerreißen von drei Briefen wird einem Postboten zum Verhängnis. Das hessische Landesarbeitsgericht bestätigt seine fristlose Entlassung. Der Briefträger hatte sein Verhalten mit einem "Blackout" angesichts privater Probleme begründet.

Oktober 1999:
Ein Trinkgeld von 20 Mark kostet drei Münchner Müllmänner den Job. Sie hatten Kisten von Obsthändlern ohne Zusatzgebühr auf den Wagen geladen.

Autor: Sascha Baron
Redaktion: Ranty Islam