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Vertretungslehrer mit Vertragslücken

13. Mai 2013

Jedes Jahr müssen sich tausende Vertretungslehrer arbeitslos melden, weil ihre Verträge vor den Sommerferien enden. Für die Bundesagentur für Arbeit ist das eine fragwürdige Praxis, für die Gewerkschaften ein Skandal.

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Ein Lehrer unterrichtet ein Schulklasse (Foto: Fotolia/Robert Kneschke)
Symbolbild Unterricht Deutschland WirtschaftBild: Fotolia/Robert Kneschke

Jeden Sommer müssen sich befristet angestellte Lehrer in Deutschland vorübergehend arbeitslos melden. Hauptgrund sei, dass die Bundesländer mit nicht-verbeamteten Lehrern lediglich Verträge abschlössen, bei denen die Sommerferien ausgespart seien, schreibt die "Süddeutsche Zeitung''.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg kritisiert demnach, dass der zeitweise “sprunghafte Anstieg der Arbeitslosigkeit“ bereits seit Jahren auffalle. In den Sommerferien 2012 waren bundesweit 5400 Lehrer zusätzlich arbeitslos gemeldet. Spitzenreiter sei Baden-Württemberg gewesen, wo sich die Zahl arbeitsloser Lehrer im August um 14 Prozent erhöht habe. Auch in den Ländern Rheinland-Pfalz, Bayern und Hessen sei das Phänomen verbreitet.

Statt der Länder zahlt die BA

Während der Sommerferien müssen die Lehrkräfte Arbeitslosengeld beantragen, bei nicht ausreichenden Ansprüchen gegebenenfalls Hartz IV. Die Kosten dafür fallen entsprechend bei der BA an, nicht bei den Ländern. Nach dem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" hat der Bundesrechnungshof bereits 2011 bemängelt, dass die Länder sich damit “eines Teils ihrer Arbeitgeberverpflichtungen zulasten des BA-Haushalts entledigen“. Auch die Bundesagentur für Arbeit habe die Vertragspraxis bereits angeprangert.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sprach von einem Skandal. ''Die Arbeitslosenversicherung ist nicht dafür da, Lehrer im Juli oder August zu bezahlen'', sagte Vorstandsmitglied Ilse Schaad. Der Deutsche Philologenverband (DPhV) forderte, die Lehrkräfte mit Ganzjahresverträgen auszustatten. Das baden-württembergische Kultusministerium verteidigte hingegen die Praxis. Es handle sich um Vertretungs-Verträge, die sich aus Krankheit oder Mutterschutz ergäben. Während der Ferien bestehe kein Vertretungsgrund.

te/kle (afp, dpa)