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Bürger Polens brauchen ab 1. Juli für Russland-Reisen ein Visum

6. März 2003
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Warschau, 5.3.2003, PAP, poln.

Russland wird am 1. Juli dieses Jahres für die Bürger Polens die Visumpflicht einführen. Das ist das Ergebnis der zweitägigen Gespräche, die eine Abordnung des polnischen Außenministeriums in Moskau geführt hat. Mit der von Polen vorgeschlagenen "ukrainischen Variante" war Moskau nicht einverstanden.

Die Einführung der Visumpflicht wird die Antwort auf einen entsprechenden Schritt unseres Landes sein, das angesichts seiner bevorstehenden EU-Mitgliedschaft am 1. Juli die Visumpflicht für die russischen Bürger einführt.

Der Leiter der Konsularabteilung im Außenministerium Janusz Skolimowski teilte nach Beendigung der Gespräche mit, die russische Seite habe sich mit der asymmetrischen Variante, die auch als "ukrainische Variante" bezeichnet wird, nicht einverstanden erklärt. Nach einer solchen Lösung würde Russland für die Polen keinen Visumzwang einführen, Polen hingegen würde den Russen diese Dokumente gebührenfrei ausstellen.

Die asymmetrische Variante hat bisher nur die Ukraine akzeptiert. Außer Russland schließt auch Weißrussland bisher die Möglichkeit einer solchen Lösung aus.

Skolimowski sagte, die polnischen Konsulate in Moskau, Sankt Petersburg, Irkutsk und Kaliningrad werden nach dem 1. Juli den Russen insgesamt bis zu 350 000 Visa jährlich ausstellen können. Die meisten Anträge werden für die Bearbeitung nicht länger als einen Tag brauchen.

Der Generalkonsul der Republik Polen in Moskau, Tomasz Klimanski, erklärte, dass 41 Personen mit Visumangelegenheiten beschäftigt sein werden und dass in Moskau bis zu eintausend Personen täglich ein Visum werden erhalten können.

Direktor Skolimowski gab zu, dass über eine der wichtigsten Fragen, die Visumgebühren, noch verhandelt werden muss. Polen schlägt Russland vor, die Gebühren so niedrig wie möglich zu halten, kündigt jedoch an, dass es sich nach dem Gleichheitsprinzip verhalten werde und die Visumgebühren in beiden Ländern gleich sein werden.

Festgelegt wurde jedoch am Dienstag und Donnerstag, wer für ein Visum keine Gebühren wird zu entrichten haben. Es werden Personen sein, die sich zum Studium nach Polen oder Russland begeben, Mitglieder offizieller Delegationen, Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren, Personen, die älter sind als 70 Jahre sowie Invaliden, Menschen, die Gräber von Angehörigen besuchen möchten, Mitglieder von Sportmannschaften, Kultur- und Bildungsdelegationen.

Personen, die den Zweck ihrer häufigen Reisen nach Russland oder Polen nachweisen (es geht hier unter anderem um Geschäftsleute oder LKW-Fahrer), werden Mehrfachvisa für den Zeitraum eines Jahres erhalten. Russland hat sich auch verpflichtet, die Visumanträge von Bürgern der Republik Polen innerhalb von fünf Arbeitstagen zu bearbeiten. (TS)