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Bühnenverein will theaterfreundlicheres Urheberrecht

4. Juni 2003
https://p.dw.com/p/3iN7

Der Deutsche Bühnenverein hat erneut die theaterfreundliche Gestaltung des Urheberrechts gefordert. "Es ist kaum zu glauben, dass den Theatern bis heute nicht ohne weiteres
erlaubt ist, mit Ausschnitten aus ihren Produktionen im Internet zu werben", kritisierte Bühnenvereins-Direktor Rolf Bolwin den Widerspruch des Bundesrates gegen die jüngste
Novellierung des Urheberrechtsgesetzes. Entsprechende Befugnisse müssten endlich gesetzlich verankert werden.

Zudem sollte den Theatern das Recht eingeräumt werden, die Aufzeichnungen ihrer Produktionen auf Video zu Archivzwecken aufzubewahren. Nach der herrschenden Gesetzeslage sind solche Aufzeichnungen, wenn sie zu internen Zwecken nicht mehr gebraucht werden, zu vernichten. Ebenso wenig ist es nach dem Urheberrechtsgesetz ohne Einwilligung der Schauspieler, Sänger oder Tänzer erlaubt, die Aufführung für zu spät gekommene Besucher ins Foyer oder für die Mitarbeiter in die Räumlichkeiten des Theaters zu übertragen. Auch diese Regelung müsse schnellstmöglich geändert werden, betonte der Direktor des Deutschen Bühnenvereins.