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Börsenaufsicht untersagt Leerverkäufe

12. August 2011

Frankreich und einige andere EU-Staaten sagen Börsen-Spekulanten den Kampf an. Leerverkäufe einiger Aktien sind dort mit sofortiger Wirkung untersagt. Das Verbot soll jedoch nur von kurzer Dauer sein.

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Skontroführer im Börsensaal (Foto: DW)
An welchem Gerücht ist etwas dran, an welchem nicht?Bild: DW

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA in Paris erklärte in der Nacht zu Freitag (12.08.2011), dass Frankreich, Italien, Spanien und Belgien gegen sogenannte Leerverkäufe von Aktien vorgingen. Damit solle verhindert werden, dass Marktteilnehmer aus falschen Gerüchten Profit schlügen.

Filiale der Société Générale in Paris (Archivfoto: ap)
Der Kurs der Société Générale litt besonders unter den GerüchtenBild: AP

Die französische Börsenaufsicht hatte kurz zuvor bereits Leerverkäufe der Aktien von elf Banken und Versicherungen für eine Dauer von 15 Tagen untersagt, nachdem tags zuvor verschiedene Gerüchte den Bankensektor des Landes in Turbulenzen gebracht hatten. Zunächst sorgte ein Bericht der "Mail on Sunday" für Unruhe, wonach sich die Société Générale in einer schwierigen Lage befindet und womöglich sogar am Abgrund steht. Laut der Internetseite der Bank entschuldigte sich das Blatt später für diese Berichterstattung. Dennoch verloren die Aktien der Société Générale am Mittwoch zeitweise mehr als ein Fünftel ihres Werts und lagen bei Börsenschluss noch mit immerhin fast 15 Prozent im Minus. Am Donnerstag rutschten die Anteilsscheine der Bank zeitweise um weitere neun Prozent ab, erholten sich dann aber zum Börsenschluss und gingen mit einem Plus von drei Prozent aus dem Handel.

"Missbräuchliche Handelsstrategie"

Bei Leerverkäufen (short-selling) setzen Spekulanten auf sinkende Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis. Unterschieden werden "gedeckte Leerverkäufe"; dabei leihen Investoren sich die zu verkaufenden Aktien. Bei "ungedeckten Leerverkäufen" besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben.

Chart an Börsentafel (Archivfoto: dpa)
Wenn es runter geht, freuen sich die LeerverkäuferBild: picture-alliance/dpa

Die ESMA betonte, dass Leerverkäufe eine zulässige Handelsstrategie darstellen können. "Wenn sie in Kombination mit der Verbreitung falscher Marktgerüchte genutzt wird, ist sie aber eindeutig missbräuchlich."

Viele Staaten hatten Leerverkäufe wegen ihrer negativen Auswirkungen auf die Börsen schon während der Finanz- und Wirtschaftskrise verboten oder eingeschränkt. In Deutschland etwa verbot die Finanzaufsicht BaFin im September 2008 kurz nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers Leerverkäufe von Aktien der Finanzbranche. Auch Frankreich hatte zwischen September 2008 und Februar 2011 Leerverkäufe der in Paris notierten Aktien untersagt.

Börsen schließen im Plus

Die Aktienmärkte in Paris, Frankfurt am Main und anderen europäischen Städten hatten bereits vor der Nachricht der ESMA den Tag mit Gewinnen beendet. Der deutsche Leitindex DAX stieg 3,3 Prozent auf 5797 Zähler. Für den DAX war es der erste Gewinn an einem Handelstag nach einer elftägigen Durststrecke, in der er fast ein Viertel an Wert verloren hatte. In Paris stieg der CAC 40 um 2,9 Prozent, Madrids IBEX 35 verbesserte sich um 3,6 Prozent, und der Mailander MIB-Index kletterte 4,1 Prozent nach oben. Auch an der Wall Street in New York verbuchten die Börsianer Gewinne. Dort rückte der Dow Jones 3,9 Prozent vor auf 11.142 Punkte.

Autor: Martin Schrader (afp, dapd, dpa)
Redaktion: Christian Walz