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Deutschlands juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen

11. Mai 2011

Mitverantwortlich für den Mord an 28.000 Juden im Jahr 1943. Deshalb wurde John Demjanjuk zu fünf Jahren Haft verurteilt. Doch nicht alle Kriegsverbrecher gingen der Justiz ins Netz.

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John - Iwan - Demjanjuk vor dem Müncher Landgericht
Bild: Picture-Alliance/dpa

Sie sind wohl das Sinnbild für alle Gerichtsverfahren gegen NS-Verbrecher: Die Nürnberger Prozesse. Ab November 1945 wurde den so genannten NS-Haupt-Kriegsverbrechern, darunter Reichsmarschall Hermann Göring, Hitlers Stellvertreter in der NSDAP, Rudolf Heß, verschiedenen Ministern, Militär-Angehörigen und anderen zentralen Figuren des NS-Staates in Nürnberg der Prozess gemacht.

Auf der Anklagebank bei den Nürnberger Prozessen: der ehemalige Großadmiral Karl Dönitz, der ehemalige Reichsmarschall Hermann Göring und Hitlers ehemaliger Stellvertreter Rudolf Heß (Foto: dpa)
Nazi-Größen in Nürnberg vor GerichtBild: picture-alliance/dpa

Völkerrechtlich waren die Nürnberger Prozesse sicher ein Meilenstein. Von der deutschen Bevölkerung wurden sie nach dem Zweiten Weltkrieg allerdings eher als Siegerjustiz der Alliierten angesehen. Dabei gab es damals auch deutsche Verfahren, erklärt Edith Raim vom Münchner Institut für Zeitgeschichte.

Denn die deutschen Gerichte hätten bereits im Sommer 1945 die ersten NS-Verbrecher vor Gericht gestellt - also noch vor Beginn der Nürnberger Prozesse. Dieses Kapitel in der Geschichte sei allerdinigs ziemlich in Vergessenheit geraten, sagt die Historikerin.

Nicht nur Siegerjustiz

Es dauerte noch Jahrzehnte, bis die deutsche Gesellschaft die Notwendigkeit einer juristischen Aufarbeitung – eben auch gegen die "alten Kameraden" von damals – akzeptieren konnte. Zudem tauchten viele derer, die vormals noch als NSDAP-Mitglied Karriere in der Justiz gemacht hatten, bald wieder auf ihren Posten auf. Denn im April 1951 beschloss der Deutsche Bundestag mit Artikel 131 des Grundgesetzes, dass alle Beamten, die beim Entnazifizierungsverfahren nicht als Hauptschuldige oder Belastete eingestuft worden waren, wieder beamtet werden durften. Hinzu kamen die beiden Straffreiheitsgesetze von 1949 und 1954: Ihnen zufolge wurden Strafen für Taten erlassen, die aus Not begangen worden waren, wie Lebensmittel-Diebstähle, aber auch für minderschwere Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag. Auch dadurch schlüpften wieder Täter durch die Netze der Justiz.

Millionen Opfer, Hunderttausende Täter, aber nur tausende Verurteilte

Die Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen im süddeutschen Ludwigsburg geht von etwa 200.000 Deutschen und Österreichern aus, die allein an der Ermordung der europäischen Juden beteiligt waren – und noch einmal so viele ausländische Kollaborateure wie John Demjanjuk. Etwa 40.000 Menschen wurden in Europa wegen der Tötungsverbrechen der Nationalsozialisten verurteilt - davon aber nur 1.200 in Deutschland, so die Zentralstelle Ludwigsburg. Das Institut für Strafrecht der Universität in Amsterdam wertet NS-Verfahren aus. Es spricht von knapp 1.000 deutschen Gerichtsverfahren gegen knapp 2.000 Personen wegen solcher Tötungsdelikte.

Baracke im KZ Buchenwald bei Weimar. (Foto: ap)
Unvorstellbare Verbrechen in den KonzentrationslagernBild: AP

Die Historikerin Edith Raim verweist darauf, dass immense Erwartungen an die Justiz geknüpft wurden, schon weil die Verbrechen, die Deutschland begangen hatte, so monströs waren. Man denke nur an Massaker wie das in Babyn Jar, bei dem in Kiew Ende September 1941 über 30.000 Menschen von SS und Wehrmacht an einem Tag ermordet worden sind: Wie solle man so etwas juristisch in den Griff bekommen, gibt Edith Raim zu bedenken? Dagegen wirkten die Mittel des Rechtsstaats armselig, wenn dann jemand nur zu einigen Jahren Haft verurteilt werde, weil er eben nicht einer der Befehlsgeber war, sagt Raim.

John Demjanjuk im Gerichtssaal des Münchner Landgerichts (apn Photo/Christof Stache, Pool)
Das störrische Schweigen des John DemjanjukBild: AP

Bis in 1950er Jahre wurden nämlich auch eher die Täter, die die Verbrechen unmittelbar ausgeführt hatten, juristisch verfolgt wurden. Nur in fünf der knapp 350 Verfahren waren die so genannten Schreibtischtäter angeklagt, so das Amsterdamer Strafrechtsinstitut. Erst langsam formte sich in der Rechtswissenschaft der Begriff des "Täters hinter dem Täter". Danach ist in einem organisierten Machtapparat wie der NS-Diktatur der befehlende Täter ebenso für die Tat verantwortlich wie der direkt ausführende, unmittelbare Täter. Hinzu kam die Frage: Wie behandelt man die individuelle Schuld eines Täters angesichts des massenhaft organisierten Mordes?

Der Täter hinter dem Täter

Bis in die 1950er Jahre waren deutsche Gerichte hauptsächlich für Verbrechen mit deutschen Opfern zuständig. Verbrechen mit ausländischen Opfern wurden vor alliierten Gerichten geahndet. Erst in den 1960er Jahre befasste man sich verstärkt mit Taten, die im Ausland begangen wurden. So gerieten die Massenvernichtungsverbrechen stärker in den Fokus der Justiz. Dazu gehören zum Beispiel die Auschwitz-Prozesse in Frankfurt am Main, oder die Treblinka-Prozesse in Düsseldorf, in denen Angehörige der Lagermannschaften der NS-Vernichtungslager Auschwitz und Treblinka angeklagt waren.

Manche große Fische gingen der Justiz nicht ins Netz

Joachim Riedel war zu Beginn des Demjanjuk-Prozesses im Herbst 2009 stellvertretender Leiter der Zentralstelle Ludwigsburg. Er geht davon aus, dass man sicher einige NS-Täter nicht ausfindig gemacht habe. Ein Großteil sei aus dem Leben geschieden, ohne dass die Justiz ihrer habhaft geworden ist, womöglich auch einige große Fische. Das, so der Staatsanwalt, werde man der deutschen Justiz zum Vorwurf machen können.

Edith Raim vom Münchner Institut für Zeitgeschichte zieht trotzdem keine negative Zwischenbilanz: Wenn man Länder wie Spanien oder Italien anschaue, so Raim, die auch diese faschistische Diktatur-Erfahrung haben, habe Deutschland sich doch deutlich stärker mit diesen NS-Verbrechen beschäftigt. Allerdings wohl auch deshalb, weil es eine andere Kategorie von Verbrechen war, betont die Historikerin.

Autorin: Daphne Grathwohl
Redaktion: Arne Lichtenberg