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Ausnahmezustand setzt türkischer Börse zu

21. Juli 2016

Der Kurseinbruch am türkischen Aktienmarkt seit dem Putschversuch vom vergangenen Wochenende kennt weiter kein Halten: Der Leitindex fiel seit letztem Freitag um rund 13 Prozent.

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Istanbul Börse Wechselstube
Bild: picture-alliance/dpa/S.Suna

Nach Verhängung des Ausnahmezustands in der Türkei ziehen sich immer mehr Anleger aus dem Land zurück. Der Leitindex der Istanbuler Börse fiel am Donnerstag um bis zu 3,8 Prozent auf ein Fünf-Monats-Tief von 72.065,38 Punkten. Damit summiert sich das Minus seit dem gescheiterten Putsch vergangenen Freitag auf rund 13 Prozent. Das ist der größte Kursrutsch seiner Geschichte.

Die türkische Währung kam ebenfalls unter die Räder. In der Nacht zum Donnerstag stieg der Dollar zeitweise auf ein Rekordhoch von 3,0970 Lira und kostete am Donnerstagvormittag noch 3,0840 Lira. Verkäufe türkischer Anleihen trieben die Rendite der zehnjährigen Titel auf bis zu 10,13 von 9,89 Prozent. Gleichzeitig stieg der Preis für die Absicherung eines zehn Millionen Dollar schweren Pakets türkischer Bonds gegen Zahlungsausfall um 10.000 Dollar und lag mit 298.000 Dollar so hoch wie zuletzt vor fünf Monaten, teilte der Datenanbieter Markit mit. Damit sind diese Kosten seit dem Umsturzversuch vor knapp einer Woche um gut ein Viertel gestiegen.

"Große Verunsicherung"

"Es herrscht große Verunsicherung, was die Verhängung des Ausnahmezustands bedeutet", schrieb HSBC-Anlagestratege Fatih Keresteci in einem Kommentar. Wenn die Regierung ihre Pläne ausreichend erläutere, könne dies zur Beruhigung der Lage beitragen. Die Ratingagentur Standard & Poor's (S&P) stufte wegen der politischen Turbulenzen die Kreditwürdigkeit der Türkei auf "BB" von "BB+" herunter und damit tiefer in den spekulativen Bereich. Zudem drohte S&P weitere Schritte an.

Seit dem Putschversuch verfolgt der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan vermeintliche Regierungsgegner. Zehntausende wurden inhaftiert oder suspendiert. Der nun verhängte Ausnahmezustand ermöglicht es dem Präsidenten und dem Kabinett, neue Gesetze ohne Beteiligung des Parlaments in Kraft zu setzen. Zudem können Grundrechte und Freiheiten eingeschränkt oder aufgehoben werden.

ul/wen (rtr, dpa)