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Politik

Frankreich weiter im Ausnahmezustand

6. Juli 2017

Seit mehr als eineinhalb Jahren gilt in Frankreich der Ausnahmezustand. Jetzt wurde er erneut verlängert. Ein Ende ist aber absehbar. Bis dahin soll es ein neues Sicherheitsgesetz geben.

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Frankreich Notre Dame de Paris nach Angriff auf Polizisten
Bild: Reuters/P. Wojazer

Seit den Pariser Anschlägen vom November 2015 gilt in Frankreich der Ausnahmezustand. Auch unter dem neuen Präsidenten Emmanuel Macron werden die Sonderbefugnisse für die Sicherheitsbehörden fortgesetzt - vorerst. Nach dem Senat stimmte auch die Nationalversammlung mit großer Mehrheit dafür, den für den Anti-Terror-Kampf verhängten Ausnahmezustand bis zum 1. November weiterzuführen.

Weiterhin hohe Anschlagsgefahr

Die französische Regierung hatte die sechste Verlängerung mit Verweis auf die nach wie vor hohe Anschlagsgefahr beantragt. Ansonsten wäre der Ausnahmezustand am 15. Juli ausgelaufen. Seit Anfang des Jahres hätten die Behörden sieben Anschläge vereitelt, sagte Innenminister Gérard Collomb vor den Abgeordneten. "Wir sprechen von geretteten Leben." In Frankreich sind seit Anfang 2015 insgesamt 239 Menschen bei islamistischen Anschlägen getötet worden. Zuletzt gab es mehrere Attacken gegen Polizisten und Soldaten, die aber überwiegend glimpflich endeten.

Die Behörden haben unter dem Notstandsrecht etwa die Möglichkeit zu präventiven Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Gefährdern. Rund 4400 Mal machten sie davon bereits Gebrauch, allerdings in letzter Zeit deutlich weniger als zu Beginn. Der Innenminister kann zudem Verdächtige unter Hausarrest stellen, aktuell sind 62 Menschen von solchen Maßnahmen betroffen.

Frankreich Emmanuel Macron, Rede in Versailles
Präsident Macron hat Änderungen bei den Sicherheitsgesetzen angekündigtBild: Reuters/E. Feferberg

Macron will neue Gesetze statt Ausnahmezustand

Bürgerrechtler haben die lange Beibehaltung mehrfach kritisiert. Staatschef Emmanuel Macron hat mittlerweile angekündigt, dass der Ausnahmezustand auslaufen soll. Bis dahin sollen allerdings Gesetzesverschärfungen bei der Terrorismusbekämpfung beschlossen werden. Wichtige Elemente des Ausnahmezustands werden dabei in abgeschwächter Form in gewöhnliches Recht übernommen und gelten damit auch nach Ende des Notstands.

So sollen die Behörden auch künftig nächtliche Wohnungsdurchsuchungen anordnen dürfen, wenn auch unter Kontrolle eines Richters. Vorgesehen sind zudem eine Art ausgeweiteter Hausarrest für mutmaßliche Gefährder und die Möglichkeit, Moscheen oder Gebetsräume bei dschihadistischer Propaganda zu schließen. 

Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Verlängerung des Ausnahmezustands wie auch die neuen Gesetzespläne. Amnesty International, Human Rights Watch und zehn andere Organisationen warnen vor einer "gefährlichen Verdachtslogik". Mit dem neuen Anti-Terror-Gesetz würden Elemente des Ausnahmezustands "in Marmor gemeißelt". 

wo/gri (dpa, afp)