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Aus für Modedroge Spice

22. Januar 2009

Die vor allem bei Jugendlichen beliebte Modedroge Spice ist ab sofort verboten. Spice enthält synthetische Stoffe, die ähnlich wirken wie Cannabis, aber aggressiver sind.

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"Spice" - Tütchen in einem "Headshop" in Berlin.Bild: AP

Die angebliche Kräutermischung Spice (englisch für Gewürz) war bisher frei verkäuflich und wurde zum "Beduften von Räumen" vermarktet. Wird sie aber geraucht, wirkt sie nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamts ähnlich wie Cannabis, aber noch stärker und unberechenbarer. Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing hatte deshalb Ende Dezember das Verbot angekündigt, das Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nun per Eilverordnung durchsetzte. Herstellung, Handel und Besitz sind ab Donnerstag (22.01.2009) unter Strafe gestellt. "Spice ist nicht harmlos", warnte Schmidt. "Es musste schnell aus dem Verkehr gezogen werden".

Deutschland Jugendschutz Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, hatte das Spice-Verbot gefordert.Bild: AP

Experten hatten zunächst gerätselt, warum Spice so berauschend wirkt. Das Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Freiburg brachte in einer in dieser Woche veröffentlichten Analyse die Lösung: Die Kräutermischung enthält auch das synthetische Cannabinoid "CP-47,497", das dem Cannabis-Wirkstoff THC ähnelt. Die Wirkung der Droge wird als zunächst euphorisierend und enthemmend, dann als müde machend beschrieben. Die Konsumenten wirken "zugedröhnt". Der Rausch aus der Tüte ist übrigens nach Händlerangaben für 30 Euro für drei Gramm zu erhalten.

Drogenbeauftragte: Spice-Konsum höchst riskant

"Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft Etikettenschwindel ist", erklärte die Drogenbeauftragte Bätzing. Der Konsum sei höchst riskant. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Nachfrage nun stark zurückgehen werde. Laut Betäubungsmittelgesetz drohen bei einem Verstoß gegen das Verbot bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Wer die Droge nur zum Eigenbedarf besitzt, kann aber auch straffrei bleiben.

Das Bundeskriminalamt warnt eindringlich vor der Gefahr von Überdosierungen. Das Suchtpotenzial sei mindestens so groß wie das von Cannabis. Außerdem könnten beim Verbrennen giftige und potenziell krebserregende Produkte entstehen. Außerdem habe der Stoff Nebenwirkungen wie Angst, Übelkeit, Stimmungsschwankungen und Bewusstlosigkeit.

Schneller Aufstieg zur Modedroge

Spice gibt es bereits seit Jahren, war aber nach Angaben der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung noch Anfang 2008 als Problem praktisch unbekannt. In den vergangenen Monaten hatte das Mittel jedoch für immer mehr Aufmerksamkeit gesorgt. Das Bundeskriminalamt erhielt Berichte von steigender Nachfrage.

Nach Erfahrung der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung können Verbote zusammen mit Aufklärung tatsächlich eine Modedroge zurückdrängen. Eine Sprecherin verwies auf den inzwischen abgeklungenen "Hype" um Ecstacy Anfang des Jahrzehnts. Damals räumten bis zu acht Prozent der Jugendlichen Ecstacy-Konsum ein. Inzwischen seien es nur noch zwei Prozent, so die Sprecherin.

"Katz-und-Maus-Spiel" droht

Das Bundeskriminalamt hält es allerdings für wahrscheinlich, dass nun abgewandelte neue Produkte auf den Markt kommen. In der Szene wird nach Angaben von Händlern bereits der Nachfolger "Space" angeboten, das aber weniger berauschend wirken soll. Der Grünen-Drogenpolitiker Harald Terpe kritisierte deshalb, dass Spice über das Betäubungsmittelrecht und nicht mit einer Änderung des Arzneimittelrechts aus dem Verkehr gezogen wurde. Zu erwarten sei nun ein "Katz-und-Maus-Spiel" mit abgewandelten Produkten.

Die Bundesärztekammer begrüßte das Verbot der Modedroge, forderte aber gleichzeitig mehr Aufklärung und Hilfen für Jugendliche. Solange man Kindern und Jugendlichen keine kreativen oder sportlichen Freizeitalternativen biete, laufe man den Problemen nur hinterher, sagte der Drogenbeauftragte der Kammer, Frieder Hessenauer. "Nötig sind nicht nur Banken-Rettungspläne, sondern auch Investitionen in die Zukunft der Kinder". (la)