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Auf der Spur des Geldes

21. Januar 2003

Die Zeiten für Steuerflüchtlinge und Geldverschieber werden ungemütlicher: Nach jahrelangem Ringen verständigten sich die EU-Finanzminister am Dienstag (21.1.) auf eine einheitliche Zinssteuer und Informationsaustausch.

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Inwieweit wird die Schweiz ihr Bankgeheimnis lockern?Bild: AP

Oberstes Ziel der Vereinbarung: dem grenzüberschreitenden Steuerbetrug und der Kapitalflucht den Kampf ansagen. Danach werden zwölf EU-Länder von 2004 an automatisch Daten über Anleger austauschen.

Luxemburg, Österreich und Belgien dürfen so lange eine Quellensteuer erheben, bis die Schweiz einen Informationsaustausch auf Anfrage einführt. Bundesfinanzminister Hans Eichel zeigte sich hoch zufrieden mit der Einigung. "Sie sehen heute einen Finanzminister einmal richtig zufrieden und glücklich." Damit mache die EU Schluss mit der Steuerhinterziehung in Europa und "mit der Vorstellung, dass der eine mit der Steuerhinterziehung bei den anderen leben kann". Dies sei "eine gute Nachricht für alle steuerehrlichen Bürger".

Die Eckdaten des Kompromisses

Der Einigung zufolge werden Österreich, Luxemburg und Belgien zunächst von 2004 an eine Quellensteuer von 15 Prozent, von 2007 bis 2010 von 20 Prozent und danach von 35 Prozent einführen. Die Schweiz, die einen automatischen Informationsaustausch mit Verweisauf das Bankgeheimnis ablehnt, soll sich ebenfalls an diese Sätze halten. 75 Prozent der Schweizer Einnahmen aus der Steuer sollen an das Herkunftsland des EU-Anlegers überwiesen werden.

EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein sagte, mit dem System werde sichergestellt, dass Anleger ihre Steuern zahlen, auch wenns ie ihr Geld im Ausland angelegt haben. Ein einheitliches Vorgehen gegen Steuersünder hatte die EU bereits im Frühjahr 2000 beschlossen und sich dafür eine Frist bis Ende 2002 gegeben. Bei einem Sondertreffen der EU-Finanzminister Mitte Dezember hatte es den erwünschten Durchbruch allerdings noch nicht gegeben.

Wer sich mit wem handelseinig werden musste

Zunächst war vorgesehen, dass alle EU-Staaten von 2011 an das automatische Informationssystem einführen. Das ist jetzt vom Tisch. Österreich und Luxemburg hatten bis zuletzt darauf bestanden, sich dem nur anzuschließen, wenn die Schweiz identische Schritte unternimmt. Von dieser Position sind beide Länder nun abgerückt, da sie einen automatischen Informationsaustausch auch dann einführen, wenn die Schweiz Daten über Anleger lediglich auf Anfrage herausgibt. Der österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser betonte allerdings, sollte sich die Schweiz nicht bewegen, könne sein Land dauerhaft an der Quellensteuer festhalten.

Einen förmlichen Beschluss wollen die Minister im März treffen. Dieser muss dann noch gesondert mit der Schweiz, Andorra, Monaco, Liechtenstein, San Marino und den USA verhandelt werden. Zudem müssen sich die abhängigen Gebiete Großbritanniens und der Niederlande verpflichten, dem System beizutreten. Eichel zeigte sich zuversichtlich, dass die Richtlinie Anfang nächsten Jahres in Kraft treten könne.

Was sich für Bundesbürger ändert

Die von der Bundesregierung geplante Abgeltungssteuer steht den EU-Plänen nach Angaben Eichels nicht im Wege. Wenn ein Bürger seine Anlagen ordentlich deklariere, gelte automatisch der niedrigere Steuersatz. Wenn also ein Deutscher nach 2010 sein Geld in der Schweiz anlegt und dort 35 Prozent Steuern zahlen müsse, könne er die Differenz von zehn Prozent zur Steuer in Deutschland nachträglich vom Finanzamt zurückfordern. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums haben die Deutschen rund 100 Milliarden Euro im Ausland angelegt. (arn)