1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Apple zahlt italienischem Fiskus Steuern zurück

30. Dezember 2015

Schon lange hat der US-Technologiekonzern immer wieder Schwierigkeiten mit Steuerbehörden im Ausland. Nun zahlt Apple in Italien 318 Millionen Euro an Steuern nach und folgt damit den Forderungen der Behörden.

https://p.dw.com/p/1HW6m
Symbolbild Apple
Bild: Reuters/Chance Chan

Die italienische Steuerverwaltung hat ihren Streit mit Apple nach eigenen Angaben beigelegt. Das US-Unternehmen sei seiner Aufforderung nachgekommen, teilte die Behörde mit. Einzelheiten wurden zunächst nicht genannt. Die Zeitung "La Repubblica" berichtete aber, Apple zahle 318 Millionen Euro und damit so viel wie von der Behörde gefordert. Der kalifornische Konzern war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Insidern zufolge ging es in dem Streit um den Vorwurf, dass Apple 879 Millionen Euro zu wenig Unternehmenssteuern zahlte.

Minimierung der Steuerforderungen

Apple steht auch in anderen Ländern wegen seiner Steuerpraxis in der Kritik. So werden in den USA immer wieder Vorwürfe laut, dass Apple einen Großteil der Gewinne in Irland ausweist und damit dem vergleichsweise hohen Steuersatz in den USA entkommt. Apple-Chef Tim Cook hatte sich kurz vor Weihnachten gegen den Vorwurf gewehrt, Steuervermeidung zu betreiben. Entsprechende Kritik sei "politischer Mist".

Die ganze Geschichte könnte sich zu einem Präzendenzfall entwickeln. Die Steuerpraktiken des I-Phone-Herstellers werden in vielen Ländern kritisch betrachtet. Nach Informationen eines US-Senatsausschusses vor zwei Jahren hat Apple einige seiner bedeutendsten Tochtergesellschaften so organisiert, dass sie steuerlich betrachtet, staatenlos sind. Damit werden die Gesellschaften dem Zugriff der Steuerbehörden entzogen. Dies ist bei einigen US-Konzernen üblich. So lagert auch das Versandhandelshaus Amazon, die Kaffeekette Starbucks und auch der Suchmaschinenbetreiber Google Gesellschaften aus, um damit ihre Steuerbelastung zu verringern.

cgn/fab (rtr, afp)