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Anwalt befürchtet "Todesstrafe" für NPD

Marcel Fürstenau, z. Z. Karlsruhe1. März 2016

Die rechtsextreme NPD wehrt sich gegen ihr mögliches Verbot durch das Bundesverfassungsgericht: mit Befangenheitsanträgen und markigen Sprüchen am ersten Verhandlungstag. Von Marcel Fürstenau, Karlsruhe.

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Deutschland NPD Verbotsverfahren - Beteiligte versammeln sich. (Foto: Marijan Murat/dpa via AP)
NPD Vorsitzender Frank Franz (rechts) in Begleitung seines Anwalts Peter Richter (Mitte)Bild: picture-alliance/AP Photo/M. Murat

Pünktlich um zehn Uhr eröffnet Andreas Voßkuhle das Verfahren gegen die Nationaldemokratische Partei (NPD). Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist zugleich Vorsitzender Richter des Zweiten Strafsenats. Und der ist für Parteiverbote zuständig, wie sie die 16 Bundesländer (Bundesrat) gegen die NPD beantragt haben. Drei Regierungschefs und noch viel mehr Innenminister sind erschienen, um der Dringlichkeit ihres Anliegens Nachdruck zu verleihen. Angeführt wird die prominente Riege von Stanislaw Tillich, dem Ministerpräsidenten Sachsens. Der Christdemokrat ist seit November für ein Jahr Präsident der Länderkammer.

Dass seine Amtszeit zeitlich mit dem NPD-Verbotsverfahren zusammenfällt, ist reiner Zufall. Aber es hat auch etwas Symbolisches: Denn Tillichs Bundesland ist fast schon zum Synonym für Fremdenhass und Rassismus geworden. In Sachsen marschiert seit mehr als einem Jahr die islamfeindliche Pegida-Bewegung, in Sachsen brennen überdurchschnittlich viele Unterkünfte für Flüchtlinge. Kleiner Trost für Tillich: die NPD flog bei der Landtagswahl 2014 aus dem Parlament.

NPD-Anwalt Richter stellt Ablehnungsanträge gegen Verfassungsrichter

Bevor er in seiner Funktion als Bundesratspräsident seine einführende Stellungnahme vortragen kann, muss Tillich dem NPD-Anwalt das Wort überlassen. Das steht dem Bevollmächtigten der Partei namens Peter Richter zu, weil die Verfahrensbeteiligten zunächst Anträge stellen können. Und von diesem Recht macht die NPD reichlich Gebrauch. Richter stellt Ablehnungsgesuche gegen zwei der acht Verfassungsrichter: Peter Müller und Peter Huber, die früher für die CDU hohe politische Ämter inne hatten. Müller als Ministerpräsident im Saarland (1999-2011), Huber als Innenminister in Thüringen (2009-2010).

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, leitet das NPD-Verbotsverfahren. (Foto: REUTERS/Kai Pfaffenbach)
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, leitet das NPD-VerbotsverfahrenBild: Reuters/K. Pfaffenbach

Beide nahmen damals kein Blatt vor den Mund, wenn es um den Gegenstand des Verbotsverfahrens ging: der NPD. Deren Bevollmächtigter Richter zitiert ausführlich aus Medien-Berichten und anderen Quellen. So habe Müller die NPD als "ekelerregend" bezeichnet und Huber mehrmals ihr Verbot gefordert. Deshalb seien sie als Richter im Verbotsverfahren abzulehnen, "wegen Besorgnis der Befangenheit". Der NPD-Bevollmächtigte nennt weitere Gründe für seine "Zweifel an der Unparteilichkeit" der Verfassungsrichter. So habe sich Müller dafür ausgesprochen, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Voßkuhle: Verfassungsrichter dürfen sich politisch äußern

"Die Aussagen treffen zu", bestätigen beide Ex-Politiker, die nun als Richter über die angebliche Verfassungswidrigkeit urteilen sollen. "Bekämpfung des Extremismus ist Aufgabe des Innenministers", rechtfertigt Huber sein Verhalten in einer Zeit, als er noch Innenminister Thüringens war. Und Müller sagt rückblickend: "Es handelte sich um politische Bewertungen", die er als Ministerpräsident vorgenommen habe. Andreas Voßkuhle, der Vorsitzende des Zweiten Strafsenats, hat kein Problem damit und weist die Ablehnungsanträge nach der Mittagspause als "unbegründet" zurück. Verfassungsrichtern seien politische Äußerungen "nicht verwehrt". Dies gelte noch mehr für die Zeit vor ihrem Amtsantritt in Karlsruhe.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich. (Foto: Marijan Murat/dpa)
Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich begründete den NPD-VerbotsantragBild: picture-alliance/dpa/M. Murat

Es kann also wie geplant weitergehen mit dem Verbotsverfahren. Damit solle "faktisch die Todesstrafe gegen eine politische Partei verhängt werden", sagt NPD-Anwalt Richter in seiner einführenden Stellungnahme. Besonders stört er sich daran, dass der Verbotsantrag des Bundesrates zwar auf der Homepage einsehbar sei, die dem Verfassungsgericht vorgelegten Beweismittel aber nicht. Damit sei die "Meinungsbildungsoption des Volkes" nicht möglich, beanstandet der NPD-Bevollmächtigte.

Tillich hält die NPD für "politisch bedeutend" und "gefährlich"

Bundesratspräsident Tillich fühlt sich durch Richters Ausführungen an die Zeit erinnert, als im sächsischen Landtag noch NPD-Abgeordnete saßen. Wenn vor dem Verfassungsgericht von einer Todesstrafe für eine Partei gesprochen werde, zeige das, "wessen Geistes Kind die Vertreter der NPD sind". Das sagt Tillich in einer Pause zu den vielen Journalisten aus dem In- und Ausland. In der öffentlichen Verhandlung bezeichnet er die NPD als die "Basis eines rechtsextremistischen Netzwerks". Sie schüre Hass, verbreite abwertende Äußerungen und aggressive Drohungen gegen ethnische Minderheiten, Religionen und politische Gegner.

Obwohl die NPD nicht nur Wahlen, sondern auch Mitglieder und Geld verloren hat, hält Tillich sie für "politisch bedeutend" und "gefährlich". Mit ihren mehr als 300 kommunalen Mandaten verfüge sie über eine "starke lokale Verankerung - insbesondere in Ostdeutschland". NPD-Anwalt Richter vermutet ganz andere Motive hinter dem Verbotsantrag: Die Länder würden es für "parteipolitische Zwecke" missbrauchen. Es gehe nicht um den Schutz der Verfassung, sondern um "Etabliertenschutz". Den Ländern gehe es schlicht und ergreifend um Politik und Machterhalt. "Die herrschenden Parteien wollen das Volk ausschalten, bevor das Volk die Parteien ausschaltet."

Immer wieder geht es um die Rolle der V-Leute

Wie ein roter Faden zieht sich die Frage nach der Rolle des Verfassungsschutzes durch den ersten Verhandlungstag. Die NPD bezweifelt, dass die vom Bundesrat vorgelegte Materialsammlung ohne staatliche Spitzel zustande gekommen ist. Verfassungsrichter Müller verweist auf die von den Innenministern erteilten Testate. Es gebe Protokolle über die Abschaltung von "Quellen", also V-Leuten. "Und jetzt kommen Sie und sagen: 'Ich glaube das nicht.' Das ist etwas dünn, finden Sie nicht?", fragt Müller den NPD-Bevollmächtigten.

Polizisten sorgen beim NPD-Verbots verfahren für Sicherheit. (Foto: REUTERS/Kai Pfaffenbach)
Das NPD-Verbotsverfahren findet unter großen Sicherheitsvorkehrungen stattBild: Reuters/K. Pfaffenbach

Die Wortführer des Bundesrats betonen, alle V-Leute auf der NPD-Führungsebene seien seit dem 6. Dezember 2012 "abgeschaltet". An diesem Tag verständigten sich die Innenminister darauf, einen zweiten Verbotsantrag anzustreben. Alle jetzt vorgelegten Belege stammten aus offen zugänglichen Quellen. Das abgeschaltete V-Leute noch in der NPD-Führung aktiv sein könnten, sei zwar möglich. Aber für Mitarbeiter staatlicher Behörden bestehe ein "Kontaktverbot" mit den einstigen Zuträgern.

Der ominöse Herr Amboß

Am frühen Abend sorgt dann noch einmal NPD-Anwalt Richter für Aufsehen. Er präsentiert die eidesstattliche Erklärung eines Benjamin Amboß. Angeblich habe der sächsische Staatsschutz versucht, ihn als V-Mann zu werben. Vertreter des Bundesrates erklären, keine Kenntnis von einem solchen Vorgang zu haben. Bekannt ist ihnen aber, dass besagter Amboß wegen Gewaltdelikten schon im Gefängnis gesessen hat und "psychisch labil" sein soll.

Der NPD-Anwalt muss dann einräumen, Amboß persönlich gar nicht zu kennen. Der habe seine eidesstattliche Erklärung gegenüber einen Berliner Kollegen gemacht. Anscheinend ist der ominöse Herr Amboss einer jener "Knaller", die der NPD-Anwalt vor Beginn des Verbotsverfahrens angekündigt hat. Allzu viel Lärm löst er damit nicht aus, eher Ratlosigkeit. Wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit der Personalie Amboß umgeht, bleibt am Ende des langen ersten Tages offen. Die mündliche Verhandlung dauert noch bis Donnerstag. Mit einem Urteil ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.