1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Anstoß durch den Supreme Court

12. November 2003

Zum ersten Mal seit der Inhaftierung von über 600 Häftlingen auf der US-Militärbasis Guantanamo auf Kuba hat sich der Oberste Gerichtshof der USA für zuständig erklärt. Daniel Scheschkewitz kommentiert.

https://p.dw.com/p/4JS7

Bürgerrechtler und Völkerrechtler in aller Welt begrüßen den Schritt des Supreme Court. Zum erstenmal seit der Antiterrorgesetzgebung in den USA steht nun eine verfassungsrechtliche Prüfung der Militärjustiz-Pläne Washingtons an. Dies ist in der Tat begrüßenswert, auch wenn in der Sache bislang noch nichts entschieden ist. Der oberste US-Gerichtshof wird auch nicht darüber entscheiden, ob die Inhaftierung von rund 600 Personen ohne Anklage auf dem Militärstützpunkt Guantanamo verfassungskonform ist oder nicht. Die Richter haben lediglich zugesagt zu prüfen, ob 16 Häftlingen aus Australien, Großbritannien und Kuwait der Rechtsweg in den USA offen steht oder aber nicht.

Diejenigen, die das bestreiten, sind Justizminister John Ashcroft und das Pentagon – sie berufen sich auf eine Entscheidung des Supreme Court aus dem Jahr 1950. Damals entschieden die Verfassungsrichter, daß deutsche und japanische Kriegsgefangene, die außerhalb der USA inhaftiert waren, nicht unter die Gerichtsbarkeit amerikanischer Gerichte fielen. Doch ob diese Entscheidung ohne weiteres auch auf die Guantanamohäftlinge anwendbar ist, bezweifeln mehrere Juristen.

Im Kern geht es dabei um die Frage, ob der Militärstützpunkt auf Kuba zum Territorium der USA gehört oder nicht. Auf den ersten Blick ist dies nicht der Fall. Guantanamo liegt auf Kuba und wer dorthin reist, muß auf Puerto Rico die US-Grenzkontrollen passieren. Andererseits wird der Stützpunkt seit dem Jahr 1903 unbestritten von den USA verwaltet, auf der Basis eines Mietvertrages mit der kubanischen Regierung. Dieser Vertrag gewährt den Vereinigten Staaten weitgehende Souveränitätsrechte auf Guantanamo. Im Wortlaut ist sogar von "vollständiger Kontrolle und Jurisdiktion" die Rede. Die Kriegsgefangen im Zweiten Weltkrieg befanden sich dagegen in Deutschland und Japan – und waren damit eindeutig exterritorial.

Verteidigungsminister Donald Rumsfeld hat Guantanamo als die - Zitat - "beste von allen schlechten Möglichkeiten" für die vor allem in Afghanistan gefangengenommenen Häftlinge bezeichnet. Schlecht ist vor allem ihr ungeklärter Status, einmal ganz abgesehen von ihrer humanitären Situation. Gut wäre es dagegen, wenn die Entscheidung der Obersten Richter die US-Regierung nun zwingen würde, das Verfahren der Anklageerhebung zu beschleunigen. Wer tatsächlich im Verdacht steht, eine terroristische Straftat begangen zu haben, sollte vor ein ordentliches Gericht gestellt werden. Alle anderen aber sollte die Freiheit zurückgegeben werden. Denn ihr rechtloser Zustand steht dem Rechtssat USA schlecht zu Gesicht.