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Ansprüche an den polnischen Staat

30. Dezember 2002

- Polen von jenseits des Bug können auf Entschädigung für verlorenes Eigentum hoffen

https://p.dw.com/p/32Vm

Warschau, 19.12.2002, 1830 GMT, TV POLONIA, poln.

Die Hoffnungen von fast 100 000 Polen von jenseits des Bug (Polens Ostgrenze seit 1945) auf Entschädigung ihres Eigentums, das sie zurückgelassen haben, sind nach mehr als 50 Jahren gestiegen. Das Verfassungstribunal hat entschieden, dass gewisse Bestimmungen der Gesetze über das Eigentum der Staatlichen Vermögensbehörde und der Agentur für Militärvermögen (AMW) nicht der Verfassung entsprechen. Für die Polen jenseits des Bug bedeutet dies, dass sie Entschädigung nicht nur von der Staatlichen Vermögensbehörde, sondern auch von der Agentur für Militärvermögen und der Staatlichen Agentur für Landwirtschaftsvermögen (AWR) werden fordern können.

(Bericht) Witold Sulkowski findet sein Familieneigentum nur auf der Landkarte. Und obwohl er alle notwendigen Unterlagen zusammen hat, hat er keinen einzigen Zloty an Entschädigung für das Eigentum erhalten, das er auf dem Gebiet des heutigen Weißrussland zurückließ. Es wird auf fast 1,5 Millionen Zloty geschätzt.

(Witold Sulkowski, ein Polen von jenseits des Bug) "Ständig gibt es irgendwelche Probleme. Die Regierungen kommen und gehen, nur wir bleiben die Alten. Die Regierungen ändern sich und keine davon will uns etwas geben."

(Bericht) Jetzt ist es möglicherweise zu einem Durchbruch gekommen... Dank einer Entscheidung des Verfassungstribunals werden die Polen von jenseits des Bug (als Entschädigung - MD) Eigentum einfordern können, das der Staatlichen Vermögensagentur AWR und der Agentur für Militärvermögen gehört und nicht nur, wie bisher, Eigentum der Staatlichen Vermögensbehörde.

(Dariusz Chacinski vom Büro des Ombudsmannes für Bürgerrechte) "Ich hoffe, diese Entscheidung wird es den Polen von jenseits des Bug erleichtern, ihre Rechte einzufordern (...)."

Etwa 100 000 Polen aus jenem Gebiet warten auf Entschädigung. Insgesamt erwarten sie vom polnischen Staat zehn Milliarden Zloty für das Eigentum, das sie im Osten zurückgelassen haben. Das Amt für Staatsvermögen kann sich diese Summe aber nicht leisten. (...)

Einige Menschen haben gar nichts bekommen. Auch wenn sie die erforderlichen Dokumente vorweisen konnten, die das Eigentum ausweisen, blieben sie Jahre lang nur auf dem Papier Millionäre.

Nach dem Zweiten Weltkrieg blieben über 13 Millionen Polen hinter der neuen Ostgrenze zurück. Einige von ihnen ließen (nunmehr innerhalb der neuen Grenzen Polens) ihre Häuser und ihren Grund und Boden zurück. Heute klagen die Polen von jenseits des Bug sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf Entschädigung. Eine Entscheidung darüber ist in Straßburg noch nicht gefallen. Die Entscheidung des Verfassungstribunals könnte hierbei von großer Bedeutung sein.

(Marek Safjan, Vorsitzender des Verfassungstribunals) "Sie wird sicherlich in Betracht gezogen werden, denn sie schafft eine völlig neue rechtliche Situation."

Und es ist eine Entscheidung, die den Polen von jenseits des Bug mehr entgegenkommt. Aber wird sie für eine endgültige Entschädigung wohl ausreichen? Leider werden die Betroffenen wieder einmal auf die Antwort warten müssen." (TS)