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Abgelehnt, aber nicht abgeschoben

Janina Semenova25. Juli 2016

Der mutmaßliche Täter von Ansbach war ein Flüchtling aus Syrien, dessen Asylantrag abgelehnt wurde. Er war in Deutschland nur geduldet. Was genau bedeutet das?

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Leipzig Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber (Foto: DPA)
Bild: picture-alliance/dpa/S. Willnow

Der Fall des mutmaßlichen Täters von Ansbach wirft viele Fragen auf - unter anderem die nach seinem Aufenthaltsstatus in Deutschland. Der Täter soll ein syrischer Flüchtling gewesen sein. Die meisten syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit Asyl.

Wie ein Sprecher des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage der Deutschen Welle mitteilte, wurde der Asylantrag des Syrers abgelehnt, weil ihm bereits in dem EU-Land Bulgarien 2013 Asyl gewährt worden war.

Insgesamt gilt: Wer nach Deutschland kommt und nachweisen kann, dass er durch Krieg bedroht wird, hat gute Chancen in der Bundesrepublik zu bleiben. Ob man aber wirklich bleiben darf, hängt trotzdem vom Ausgang des Asylverfahrens ab.

Bei Syrern beträgt die sogenannte Schutzquote fast 100 Prozent. Das BAMF benutzt den Begriff Schutzquote für den Anteil der Menschen aus einem bestimmten Land, die entweder Asyl bekommen, als Flüchtlinge anerkannt werden oder aus anderen Gründen zumindest geduldet werden.

Welche Asylanträge werden abgelehnt?

Personen aus einem sogenannten "sicheren Herkunftsland" haben keine guten Aussichten auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Hierzu gehören alle Staaten des westlichen Balkans, zum Beispiel Serbien, Mazedonien und Albanien. Syrien gilt nicht als sicheres Herkunftsland. Das BAMF entscheidet nach eigenen Angaben aber immer in Bezug auf das Einzelschicksal des jeweiligen Asylbewerbers.

Außerdem müssen Flüchtlinge in das EU-Land zurückgebracht werden, dass sie zuerst betreten haben. Das ist durch das sogenannte "Dublin-Verfahren" geregelt. Deutschland hatte dieses Verfahren für Syrer zeitweise ausgesetzt.

Was passiert, wenn ein Antrag abgelehnt wurde?

Abgelehnte Asylbewerber, die keinen Schutzstatus in Deutschland bekommen, müssen das Land in der Regel innerhalb von 30 Tagen verlassen. Sie werden von den Behörden darüber informiert. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Entweder der abgelehnte Asylbewerber verlässt Deutschland innerhalb der genannten Frist oder er wehrt sich gegen die Entscheidung und erhebt Klage gegen die Ablehnung. Sollte er das Land nicht verlassen, so wird er gezwungen. Im Falle des Syrers von Ansbach wurde Widerspruch gegen die Klage eingereicht, dem nach Angaben des BAMF stattgegeben wurde.

Bombenanschlag in Ansbach (Foto: DPA)
Die Polizei durchsuchte die Unterkunft des mutmaßlichen Attentäters von AnsbachBild: picture-alliance/dpa/D. Karmann

Wann gilt ein Abschiebeverbot?

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, gibt es verschiedene Gründe dafür, dass Flüchtlinge trotzdem nicht abgeschoben werden. Wenn ein Flüchtling zum Beispiel keinen Pass besitzt oder er aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kann, wird er erst einmal nicht abgeschoben. Letzteres galt laut BAMF auch für den Syrer, der nun geduldet wurde.

Ein Abschiebeverbot gilt auch, wenn das BAMF feststellt, dass dem Antragsteller im Herkunftsland eine "erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" droht. Das ist der Fall, wenn die Lage im Herkunftsland eine Rückkehr nicht zulässt. In Bezug auf Syrien gilt der Krieg also als Grund, eine Abschiebung auszusetzen.

Was bedeutet eine Duldung?

Eine Duldung ist nach dem Aufenthaltsgesetz eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung". Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern bedeutet nur, dass eine Person geduldet ist, sich also nicht illegal in Deutschland aufhält. Sie kann also theoretisch jederzeit abgeschoben werden. Die Duldung muss alle sechs bis 18 Monate neu beantragt werden. Im März 2016 sollte der Duldungsstatus des Syriers noch einmal überprüft werden. Da dieser nach Angaben des BAMF nicht kooperierte, wurde eine Ausweisung wieder angeordnet, vernunden mit einer Abschiebeandrohung.

Für geduldete Personen gelten Einschränkungen zum Beispiel beim Zugang zum Arbeitsmarkt und sozialen Leistungen. Außerdem unterliegen sie der Residenzpflicht, sie dürfen sich also nur in einem Bundesland aufhalten.

Wie viele Menschen leben in Deutschland mit einer Duldung?

Laut dem Statistischen Bundesamt lebten zum 31. Dezember 2015 in Deutschland 155.103 Ausländer mit einer Duldung.