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An der Grenze zwischen Polen und Russland wird die Visapflicht eingeführt

19. September 2003
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Warschau, 19.9.2003, RZECZPOSPOLITA, poln.

Die Vizeaußenminister Polens und Russlands haben gestern ein Abkommen über die Reiseregelungen für Bürger der Republik Polen und der Russischen Föderation unterzeichnet. Das Abkommen führt die Visapflicht im Personenverkehr ein und ist das letzte Abkommen dieser Art, das angesichts des Beitritts Polens zur Europäischen Union mit unseren östlichen Nachbarn unterzeichnet worden ist. Das Abkommen tritt am 1. Oktober in Kraft.

Die russische Seite hat den polnischen Vorschlag für einen Personenverkehr zwischen unseren Ländern nach ähnlichen Regelungen wie denen, die mit der Ukraine vereinbart worden sind (für die Bürger der Ukraine sind die Visa gebührenfrei, die Polen brauchen kein Visum), nicht akzeptiert. Generell ist also ein Visum erforderlich. Der Bürger Polens, der privat nach Russland reisen will, muss, um im russischen Konsulat ein Visum zu erhalten, eine gültige Einladung vorlegen, die von den Milizorganen der Russischen Föderation bestätigt worden ist. Die polnische Seite fordert dies nicht und für den Erhalt eines Visums reicht es aus, dass der Bürger der Russischen Föderation beim entsprechenden Konsulat vorstellig wird und über die erforderlichen Mittel für den Aufenthalt in unserem Lande verfügt.

Von der Visapflicht gibt es zahlreiche Ausnahmen. Außer den Inhabern von Diplomatenpässen sind die Belegschaften "ziviler Luft- und Seeschiffe", sowie die Bürger beider Länder, die eine ständige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, von der Visapflicht befreit. Verzichtet wurde auch auf die Vorlage eines Transitvisums für die Bürger Polens. Das betrifft nicht die Bürger der Republik Polen, die über Kaliningrad nach Litauen reisen.

Beide Seiten einigten sich auch auf eine breite Verwendung von Mehrfachvisa sowie gebührenfreier Visa. Von Mehrfachvisa können Beschäftigte der Eisenbahn sowie Fahrer im Dienst Gebrauch machen sowie Personen, die im Rahmen eines Austausches auf staatlicher oder kommunaler Ebene unterwegs sind, ferner Mitarbeiter von diplomatischen Vertretungen, Konsularabteilungen und internationalen Organisationen sowie Mitglieder von offiziellen Delegationen, Kommissionen und Arbeitsgruppen.

Gebührenfrei sind die Visa für Personen unter 16 und über 70 Jahren sowie Invaliden und Personen, die kranke Familienmitglieder oder Gräber von Angehörigen besuchen oder zu einer Beerdigung reisen. Gebrauch machen können davon darüber hinaus Teilnehmer internationaler, kultureller, wissenschaftlicher oder sportlicher Veranstaltungen sowie Austauschdozenten, Austauschlehrer und Austauschstudenten. Gebührenfrei für beide Seiten werden auch Visa für den Reiseverkehr mit dem Kaliningrader Gebiet sein.

Polen bestand von Beginn an darauf, die Visagebühren so niedrig wie möglich zu halten. Ihre Höhe ist auf beiden Seiten gleich. Ein Einfachvisum wird zehn Euro kosten, ein Zweifachvisum 16 Euro und ein Mehrfachvisum 50 Euro.

Vizeaußenminister Andrzej Zalucki, der für die polnische Seite das Abkommen unterzeichnete, sagte gestern, das Abkommen sei ein Kompromiss. Die Konsulardienste würden nach der Anfangsphase eine Bewertung der neuen Regelungen vornehmen, um Mängel zu beseitigen. Er versicherte auch, dass alle polnischen Konsulate in der Russischen Föderation auf das neue System bereits vorbereitet seien.

Russlands Vizeminister Sergej Rasow sagte, die Einführung der Visapflicht sei nicht die Idee Russlands gewesen. "Wir waren mit dem zufrieden, wie es war", erklärte er. Er erklärte, er rechne damit, dass Russland und die EU künftig ganz ohne Visa auskommen werden. (TS)