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Amnesty erneuert Kritik an Katar

1. Dezember 2015

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International verweist auf weiterhin "schreckliche" Bedingungen für Tausende von Gastarbeitern in Katar. Amnesty nimmt die FIFA und die WM-Sponsoren in die Pflicht.

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Gastarbeiter auf einer Baustelle in Katar. Foto: dpa-üa
Bild: picture-alliance/dpa/B. von Jutrczenka

Anlässlich des fünften Jahrestags der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 an das Golfemirat Katar hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International erneut die Arbeitsbedingungen für tausende Gastarbeiter in dem Land scharf kritisiert. Trotz internationalen Drucks habe sich "fast nichts" verändert, erklärte Amnesty. Dass es keine Reformen gebe, sei eine "Schande" für Katar und den Weltfußballverband FIFA.

"Chronische Ausbeutung"

Laut Amnesty gab es nur in zwei von neun Bereichen zuletzt einen "begrenzten Fortschritt": bei der Bezahlung der Fremdarbeiter und bei Gesundheit und Arbeitsschutz. Dagegen tue sich nichts in mehreren zentralen Punkten, etwa bei der Möglichkeit des Arbeitgeberwechsels, dem Beitritt zu Gewerkschaften oder der Möglichkeit, Katar auf eigenen Wunsch wieder zu verlassen. Obwohl die "schrecklichen Bedingungen" für die meisten Bauarbeiter aus dem Ausland in dem Emirat inzwischen hinlänglich bekannt seien, "unternehmen die katarischen Behörden fast nichts Wirksames, um der chronischen Ausbeutung ein Ende zu setzen", kritisiert die Menschenrechtsorganisation. Die FIFA und die WM-Sponsoren seien aufgefordert, Druck auf die Regierung Katars auszuüben.

Reform nicht vor 2017

Traditionell gilt in dem Golfstaat das sogenannte Kafala-System. Es bestimmt, dass ausländische Arbeitnehmer einen einheimischen Bürgen haben müssen. In der Regel ist das ihr Arbeitgeber. Dieser kann den Angestellten unter anderem untersagen, den Arbeitgeber zu wechseln oder das Land zu verlassen. Kritiker betrachten das Kafala-System als eine Form moderner Sklaverei. Der Emir von Katar, Scheich Tamim bin Hamad al-Thani, hatte Ende Oktober eine Reform des Arbeitsrechts gebilligt. Danach sollen unter anderem Gastarbeiter ausreisen dürfen, wenn sie ihren Wunsch dem Innenministerium mindestens drei Tage vorher mitgeteilt haben. Die neuen Vorschriften sollen jedoch frühestens 2017 in Kraft treten.

sn/asz (sid, afp)