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Alles rechtens

Jens Thurau / arn 25. März 2003

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Einsatz von Bundeswehrsoldaten an Bord der AWACS über der Türkei keines Bundestagsbeschlusses bedarf. Es folgt damit der Meinung der Regierungskoalition.

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AWACS fliegen weiter mit deutschen BesatzungsmitgliedernBild: AP

Wenn die Türkei aktiv am Irak-Krieg teilnimmt, kann sie nicht mehr auf den Schutz der Nato-Verbündeten bauen, so Oberst Bernhard Gertz, der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes. In diesem Fall müssten die Bundeswehroffiziere an Bord der AWACS-Aufklärungsflugzeuge über der Türkei abgezogen werden.

Die Bundesregierung erwägt einen solchen Schritt, sieht das gegenwärtige verstärkte Engagement türkischer Soldaten im Nordirak aber noch nicht als Kriegsbeteiligung an: "Natürlich müsste man dann, wenn die Türkei in der Tat als Kriegpartei auftritt, darüber nachdenken, ob sie denn wirklich gefährdet ist. Man hat die AWACS-Flugzeuge zum Schutz des Bündnispartners Türkei dorthin entsandt. Wenn der Bündnispartner allerdings offensiv vorgeht gegen den Irak, dann ist die Annahme, er sei bedroht durch den Irak, relativ schwach."

Klärung vor Gericht abgewiesen

Der Bundestag muss vorerst nicht über die Beteiligung deutscher Soldaten an den AWACS-Aufklärungsflügen über der Türkei abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag (25.3.) einen Eilantrag der FDP-Bundestagsfraktion ab, mit dem die Liberalen die Bundesregierung zwingen wollten, ein Bundestagsmandat für den AWACS-Einsatz einzuholen.

Zur Begründung hieß es, der Antrag habe "nach der gegenwärtig bekannten Sachlage" keinen Erfolg. Derzeit lasse sich "eine unmittelbare Einbeziehung" der eingesetzten Soldaten in Kampfhandlungen nicht erkennen. Der Zweite Senat konnte ein für den Erlass der einstweiligen Anordnung erforderliches deutliches Überwiegen der Rechte des Bundestages nicht feststellen. "Die ungeschmälerte außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung hat auch im gesamtstaatlichen Interesse an der außen- und
sicherheitspolitischen Verlässlichkeit Deutschlands bei der Abwägung ein besonderes Gewicht", wird in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss festgestellt. (AZ 2 BvQ 18/03)

Die Regierung lehnt ein Parlamentsabstimmung für die AWACS-Beteiligung ab, weil sie die Mission durch NATO Beschlüsse und Bündnisverpflichtungen gedeckt sieht. Zudem kann nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums strikt zwischen dem Einsatz in der Türkei und möglichen Unterstützungen für US-Streitkräfte im Irak-Krieg getrennt werden. Dies ist aus Sicht der FDP nicht unbedingt gegeben. Daher müsse im Interesse der Soldaten "Rechtssicherheit" geschaffen werden, hatten die Liberalen gefordert.

Dienst weiter in der Grauzone?

Der Dienst an Bord der AWACS-Flugzeuge finde derzeit in einer Grauzone statt, so Oberst Gertz: "Anders als die Bundesregierung es bisher vorgetragen hat, lassen sich offensive und defensive Aufgaben nicht wirklich zuverlässig abgrenzen. Das ist ein komplexes Luftlagebild über dem Irak. da gibt es ein- und ausfliegende Flugzeuge, da gibt es Tankaktionen in der Luft, da gibt es einfliegende Raketen."

In einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung kritisierte der außenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Friedbert Pflüger, die Irak-Politik der USA. Die Bush-Regierung mache es Amerikas Freunden wahrlich nicht einfach, meinte er. Ob Bush in den letzten anderthalb Jahren die richtigen Prioritäten gesetzt habe, sei zweifelhaft. Bislang stand Pflüger zusammen mit CDU-Chefin Angela Merkel in der Irak-Frage strikt an der Seite der USA und gilt als scharfer Kritiker des Neins von Bundeskanzler Schröder zu einer deutschen Kriegs-Beteiligung.