Aktionärsrechte gestärkt
19. Juli 2004Anzeige
Anleger, die wegen falscher Pflichmeldungen Aktien kaufen, können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs unter Umständen Schadenersatzansprüche durchsetzen. Nach drei am Montag verkündeten Grundsatzurteilen sind Schadenersatzforderungen dann durchsetzbar, wenn eine große zeitliche Nähe zwischen dem Aktienkauf und der falschen Ad-hoc-Meldung bestand. Aber auch, wenn falsche Ad-hoc-Meldungen besonders marktschreierisch in die Öffentlichkeit getragen wurden, und für eine Kauf-Euphorie sorgten, ist eine persönliche Haftung von Vorstandsmitgliedern möglich.