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Acht Jahre Haft für polnischen Nazi-Helfer

10. April 2003

- Erstes derartiges Verfahren in Polen seit 1973

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Warschau, 9.4.2003, PAP, poln.

Das Urteil acht Jahre Haft für den 80jährigen Henryk Mania wegen Unterstützung der Nazis bei der Ermordung von Juden im Vernichtungslager Chelm am Ner ist endgültig. Am Dienstag (8.4.) lehnte das Oberste Gericht den Antrag von Manias Verteidiger auf Neuaufnahme des Verfahrens ab. Es konnte in den Urteilen der Gerichte unterer Instanzen keine Fehler feststellen.

Im Februar 2002 hatte das Berufungsgericht in Poznan das Urteil des Bezriksgerichts in Konin vom Juli 2001 bestätigt. Der Anwalt Jaroslaw Ladrowski forderte in einem Berufungsantrag die Aufhebung des Urteils, da es ungerecht sei sowie eine Neuaufnahme des Verfahrens. "Die Tragödie im Lager hat die Pflicht des Gerichtes, sich an die Prozessregeln zu halten, den Sachverhalt richtig einzuschätzen und danach zu streben, die Wahrheit festzustellen, verschleiert", hatte er im Berufungsantrag argumentiert. Die Ermittlungsabteilung von IPN (Institut des Nationalen Gedenkens - MD) forderte daraufhin, den Berufungsantrag als "völlig unbegründet" abzulehnen.

Es war das erste Verfahren in Polen seit 1973, bei dem es um die Beteiligung an Naziverbrechen gegangen war und das erste rechtskräftige Urteil in einem Prozess, in dem ein Staatsanwalt der Ermittlungsabteilung des Instituts des Nationalen Gedenkens der Ankläger war.

Mania wurde von beiden Gerichten für schuldig befunden, seit Dezember 1941 bis April 1943 im Lager in Chelm den Nazis bei der Vernichtung von Menschen, hauptsächlich von Juden, geholfen zu haben. Man warf ihm vor, als einer von acht polnischen Helfern Menschen, die hergebracht worden waren, um hier zu sterben, mit einer Reitpeitsche geschlagen, ihnen ihre Wertsachen, ihre Kleidung abgenommen und sie in Laster verfrachtet zu haben, in die Abgase eingeleitet wurden, durch die die Opfer den Tod fanden.

Der Staatsanwalt hatte für ihn 15 Jahre Haft gefordert (es drohte ihm lebenslänglich). Der Verteidiger plädierte auf unschuldig. Man habe einen Häftling zum Verbrecher gemacht. Auch Mania, der sich nicht für schuldig bekannte, bat um den Freispruch. Nach dem Schuldspruch ordnete das Gericht die Haftentlassung Manias an. Er war seit November 2000 in Haft. Zur Zeit ist Mania, der über einen schlechten Gesundheitszustand klagt, auf freiem Fuß.

Das Vernichtungslager von Chelm, das am 8. Dezember 1941 eröffnet wurde, war das erste von sechs Lagern auf polnischem Gebiet, in denen die Nazis während des Krieges Massenmorde an Juden verübten. Hier kamen über 300 000 Menschen ums leben. Erst danach wurden die übrigen "Todesfabriken" in Gang gesetzt - Auschwitz-Birkenau, Treblinka, Sobibor, Belzec und Majdanek. (TS)