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Acht Jahre für Trichet

15. Juli 2003

Darauf musste Jean-Claude Trichet lange warten: Nun wurde er von den EU-Finanzministern offiziell als neuer EZB-Chef nominiert und soll im Gegensatz zu seinem Vorgänger die volle Amtszeit erfüllen.

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Voraussetzung für den Posten als EZB-Chef: Trichets Freispruch vor GerichtBild: AP

Der 60-jährige Jean-Claude Trichet soll vom 1. November 2003 an für acht Jahre lang an der Spitze der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main stehen. Das wollen die EU-Finanzminister am Dienstag in Brüssel empfehlen, wie aus dem am Vortag (14.7.2003) vorgelegten Programm für das Treffen hervorgeht. Eine informelle Vereinbarung, wonach Trichet wie der derzeitige Präsident Wim Duisenberg vorzeitig aus dem Amt scheidet, gebe es nicht, betonten Diplomaten.

Es ist der erste Stabwechsel an der Spitze der noch jungen europäischen Zentralbank. Die ungeklärte Dauer von Duisenbergs Amtszeit sowie die Diskussion um seinen möglichen Nachfolger hatte immer wieder zu Medienspekulationen geführt.

Ablösung Duisenbergs

Duisenberg ist seit 1998 im Amt. Frankreich hatte im Mai 1998 eine informelle Verabredung der EU-Staats- und Regierungschefs durchgesetzt, wonach Duisenberg nicht bis zum Amtsende 2006 bleiben und von einem Franzosen ersetzt werde.

Abtreten wollte der Niederländer zunächst am 9. Juli dieses Jahres. Wegen der juristischen Schwierigkeiten Trichets erklärte er sich aber bereit, so lange EZB-Präsident zu bleiben, bis seine Nachfolge geregelt ist.

Freispruch als Voraussetzung

Nach der Nominierung Trichets müssen das Europäische Parlament und das EZB-Direktorium zu der Personalie Stellung nehmen. Endgültig absegnen werden die EU-Finanzminister die Entscheidung im Oktober 2003.

Für die Kandidatur Trichets hatten sich bereits die EU-Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel in Saloniki am 20. Juni 2003 ausgesprochen. Damit kamen sie einem Wunsch des französischen Staatspräsidenten Jacques Chirac nach. Der Weg für Trichet wurde frei, nachdem ein Pariser Gericht ihn im Juni vom Vorwurf der Verwicklung in einen Betrugsskandal freigesprochen hatte. (mik)