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Große Aufgaben, wenig Einfluss

18. Oktober 2011

Vor 50 Jahren wurde die Europäische Sozialcharta ins Leben gerufen. Kaum einer kennt sie, obwohl sie Europas Minimalkonsens für Arbeitnehmerrechte ist. Doch wie verbindlich ist sie in Euro-Krisen-Zeiten wie diesen?

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Einweihung des neuen Europarat Gebäudes (Foto: Pressestelle Europarat, COE)
Der Europarat in StraßburgBild: Council of europe

Eine gute Berufsausbildung. Eine Arbeit in sicherer Umgebung mit gerechter Bezahlung und angemessenen Arbeitszeiten. Besonderer Schutz von Jugendlichen und Schwangeren sowie das Verbot von Kinderarbeit. Soziale Sicherheit für alle, die in Not geraten sind. Das Recht, sich in Organisationen zusammenzuschließen, um für seine sozialen und wirtschaftlichen Interessen einzustehen sowie das Recht auf Kollektivverhandlungen. Das sind einige Kernpunkte der Europäischen Sozialcharta, die am 18.10.1961 im italienischen Turin von zunächst 13 Mitgliedsstaaten des Europarats unterzeichnet wurde.

Inzwischen haben 43 Staaten des Europarats sie unterschrieben, wenn auch nicht immer alle Regelungen. Die Charta schafft ein soziales Modell für Europa, das sich von anderen Modellen weltweit unterscheidet, sagt Monika Schlachter. Sie ist die Vize-Präsidentin des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte. Dieses Organ überwacht, ob die Unterzeichner-Staaten die Sozialrechtscharta auch einhalten.

Keine mutwilligen Sozialrechts-Sünder

Prof. Dr. Monika Schlachter, Vize-Präsidentin des Europäischen Sozialrechtsausschusses, in ihrem Büro an der Universität Trier (Foto: DW/Daphne Grathwohl)
Monika Schlachter, die Vize-Präsidentin des Europäischen SozialrechtsausschussesBild: DW

Anlaufschwierigkeiten haben alle Länder, die die Sozialcharta neu unterschreiben oder die bestimmte Artikel der Sozialcharta zusätzlich ratifizieren, hat Monika Schlachter beobachtet. Besondere Sozial-Rechts-Sünder will sie – ganz diplomatisch - nicht benennen. Kein Staat verhalte sich vorsätzlich schlecht, betont Monika Schlachter: "Doch besonders die nordeuropäischen Länder, die einen sehr ausgeprägten Sozialstaat haben, kommen im Auschuss immer sehr gut weg. Dieses Vorurteil ist zutreffend."

Der Europäische Sozialrechtsausschuss erhält von den Unterzeichner-Staaten Berichte. Diese überprüft er auf Übereinstimmung mit der Sozialrechtscharta, ist also abhängig davon, dass die Staaten wahrheitsgemäß berichten. Zusätzlich verwendet er öffentlich zugängliches Datenmaterial zum Beispiel der europäischen Statistikbehörde Eurostat oder informiert sich durch Organisationen wie der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO).

Reine Appell-Funktion?

Die Charta ist das sozial- und wirtschaftsrechtliche Pendant zur Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK). Allerdings gibt es deutliche Unterschiede: Die Europäische Menschenrechtskonvention hat einen Menschenrechtskommissar und einen eigenen Gerichtshof, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er kann Staaten verurteilen und ihnen Sanktionen auferlegen, wenn sie gegen die EMRK verstoßen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Foto: DW)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in StraßburgBild: DW/ Daphne Grathwohl

Der Europäische Sozialrechtsausschuss kann in seinen Beurteilungen zwar feststellen, dass eine staatliche Maßnahme eine Rechtsverletzung ist, sagt Monika Schlachter: "Aber es ist ja keine wirkliche Durchsetzungsmöglichkeit gegeben." Mit den Beurteilungen müsse man auf die Mißstände öffentlich aufmerksam machen und den Staaten sagen: "Ihr entfernt euch von dem, was ihr als Lippenbekenntnis vor euch her tragt. Wie ernst ist euch eigentlich eure eigene Staatsgrundlage noch?"

Problematisch dabei: Nicht nur in der Öffentlichkeit ist die Europäische Sozialcharta kaum bekannt. Selbst Experten und Regierungen halten sie offenbar nicht für so relevant wie die Europäische Menschenrechtskonvention. Die EU als Ganzes hat sich der Charta noch nicht angeschlossen. Doch langsam würden die Beurteilungen des Sozialrechtsausschusses stärker berücksichtigt, glaubt Monika Schlachter. Auch weil der Europäische Menschenrechtsgerichtshof diese Beurteilungen öfter in seine Entscheidungen aufnehmen würde.

Soziale Rechte nur als Garnitur

Doch soziale und arbeitsrechtliche Standards hängen nicht nur von der jeweiligen Wirtschaftsleistung, dem Wirtschafts- und dem Rechtssystem eines Landes ab – und sind daher bei allen Unterzeichner-Staaten mehr oder weniger unterschiedlich. Sie sind auch teuer. Monika Schlachter zieht eine Parallele vom Europarat zur Europäischen Union, die bei ihrer Gründung 1957 noch Europäische Wirtschaftgemeinschaft (EWG) hieß. "Das sagt eigentlich alles. Das Soziale kam in der seinerzeitigen Gemeinschaft nur als Garnitur vor, weil man glaubte, bei einer florierenden Wirtschaft würde sich das Soziale von selbst ergeben."

Thorbjørn Jagland, Generalsekretär des Europarats (Foto: DW)
Thorbjørn Jagland, der Generalsekretär des EuroparatsBild: DW

Doch soziale Rechte manifestierten sich auch in Zeiten florierender Volkswirtschaften nicht in ausreichendem Maße, geschweige denn in den Krisen-Zeiten wie diesen. Thorbjørn Jagland ist Generalsekretär des Europarats; er unterstützt und koordiniert die Arbeit der Europarats-Organe, auch die des Sozialrechtsauschusses. Die europäische Wirtschaftskrise berge neue Herausforderungen für die Sozialcharta, so Thorbjørn Jagland bei einem Kongress anlässlich des 50. Geburtstags der Sozialcharta: "Die Krise hat schon mehr Armut, mehr Diskriminierung und mehr Fremdenfeindlichkeit gebracht. Wir müssen aktiver werden, anstatt abzuwarten." Schließlich seien soziale Gerechtigkeit und Freiheit Voraussetzungen für zusammenhaltende und stabile Gesellschaften, so Jagland.

Die Euro-Krise ist spürbar

Weil Arbeitnehmer-Rechte in der aktuellen Euro-Krise aus Spargründen eher geschwächt würden, bekommt auch der Europäische Sozialrechtsausschuss mehr zu tun, beobachtet Monika Schlachter: Kollektivbeschwerden würden häufiger eingereicht: "Etliche Gewerkschaften gehen verstärkt das Problem überlanger Arbeitszeiten oder nicht bezahlter Überstunden an."

Seit Mitte der 1990er Jahre gibt es nämlich die Möglichkeit, als Organisation eine Kollektivbeschwerde einzureichen. Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisation machen unter anderem Gebrauch davon. Doch nur 14 Staaten des Europarates haben bislang die Möglichkeit der Kollektivklage angenommen. Individualbeschwerden wie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind beim Sozialrechtsausschuss allerdings nicht möglich.

Es ist also ein idealistischer Job, den Monika Schlachter beim Europäischen Ausschuss für soziale Rechte macht, das gibt sie zu. Aber man lerne viel über die Rechtssysteme anderer Staaten. Und ohne Begeisterung für die Idee und die Durchsetzung sozialer Rechte könne man diese Arbeit ohnehin nicht machen, sagt die Arbeitsrechtlerin.

Autorin: Daphne Grathwohl
Redaktion: Pia Gram