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20 Monate auf Bewährung für Telekom-Hacker

28. Juli 2017

Eine Million betroffene Kunden, 1,25 Millionen lahmgelegte Anschlüsse, zwei Millionen Euro Schaden: Es hätte schlimmer kommen können für den Angeklagten. Allerdings wartet schon der nächste Prozess gegen ihn.

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Der 29 Jahre alte Angeklagte und seine beiden Verteidiger im Kölner Landgerichtf (Foto: picture-alliance/dpa/M. Becker)
Der 29 Jahre alte Angeklagte und seine beiden Verteidiger im Kölner LandgerichtBild: picture-alliance/dpa/M. Becker

Im Kölner Prozess um einen weltweiten Cyberangriff mit Millionenschaden für die Deutsche Telekom hat das Landgericht Köln den geständigen Hacker zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 29-jährige Brite hatte zugegeben, im vergangenen November Router attackiert zu haben, um sie in ein sogenanntes Botnetz zu integrieren. Bei Botnetzen werden internetfähige Geräte zusammengeschaltet, um sie dann beispielsweise zum Verschicken von Spam-Mails zu nutzen und Server lahmzulegen.

Auftrag von liberianischem Unternhmen 

Durch den Angriff entstand der Telekom nach eigenen Angaben ein Schaden von gut zwei Millionen Euro. Als Auftraggeber der Hackerattacke nannte der Angeklagte in dem Prozess ein liberianisches Telekommunikationsunternehmen, das einen Konkurrenzprovider in dem afrikanischen Staat treffen wollte.

Bei den Telekom-Routern hatte der Brite mit seinem Cyberangriff allerdings keinen Erfolg - das Unternehmen hatte die Schwachstelle in den Geräten zuvor bereits geschlossen. Die Attacke führte aber dazu, dass fast 1,25 Millionen Anschlüsse des Unternehmens vorübergehend ausfielen; rund eine Million Endkunden waren betroffen. 

Nächstes Verfahren in Großbritannien

Der Brite war im Februar an einem Londoner Flughafen festgenommen worden und saß seit seiner anschließenden Auslieferung nach Deutschland in Untersuchungshaft. Auf seine Spur kamen die Ermittler durch technische Nachforschungen der Telekom und des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Der Mann stand seit vergangener Woche wegen versuchter Computersabotage vor Gericht. 

Trotz der Bewährungsstrafe kommt der Verurteilte dennoch nicht auf freien Fuß: Großbritannien hat bereits seine Auslieferung beantragt. Dort wird wegen weiterer Hacker-Angriffe und Banken-Erpressung gegen ihn ermittelt.

sti/pab (afp, dpa, rtr)