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15 Jahre nach dem Kruzifix-Urteil

10. August 2010

Am 10. August 1995 fällte das Bundesverfassungsgericht das Kruzifixurteil. Kreuze in Schulkassen waren nun nicht mehr vorgeschrieben. Vorher schon. Ein Beispiel für das bis heute enge Verhältnis von Staat und Kirche.

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Kreuz in einer Schulklasse (Foto: dpa)
Nicht aus allen Schulkassen wurden die Kreuze entferntBild: dpa

Wenn die christlichen Kirchen in Deutschland zum Gottesdienst rufen, locken sie die Gläubigen nicht im staatlichen Auftrag in die Messe – der Staat ist weltanschaulich neutral. Das hindert ihn allerdings nicht daran, ein besonders partnerschaftliches Verhältnis zu den Kirchen zu pflegen.

Dabei kämpften deutsche Laizisten nach dem Ersten Weltkrieg noch für das konsequente französische Modell mit einer radikalen Trennung von Staat und Kirche. „Aber dagegen mobilisierten evangelische und katholische Kirche ihre Anhänger und verhinderten mit Massendemonstrationen die radikale Trennung“, erklärt der Dortmunder Kirchenhistoriker Michael Basse.

Partnerschaftliches Verhältnis

Eine Hand über einem Klingelbeutel (Foto: dpa)
Der Klingelbeutel ist meist für andere Zwecke als die Kirche bestimmtBild: picture-alliance/dpa

Damals entzündete sich der Streit vor allem am Konfliktthema Religionsunterricht in den Schulen, der bis heute einen besonderen Schutz genießt. Obwohl der Staat den Inhalt des Religionsunterrichts nicht alleine bestimmen kann, gewährt er ihm einen festen Platz im Lehrplan. Ähnliches gilt für die Theologenausbildung an staatlichen Universitäten – hier bestimmt die Kirche besonders deutlich mit. Einzigartig ist auch das Modell der so genannten Kirchensteuer: staatliche Finanzämter treiben die Mitgliedsbeiträge der christlichen Kirchen über die Lohn- und Einkommensteuer der Bürger ein. Die heutige Arbeitsteilung geht zurück auf die Weimarer Religionsartikel von 1919.

Neben Kirchensteuern und Religionsunterricht zählt auch die Militärseelsorge zu den Bereichen, wo Staat und Kirche besonders eng kooperieren. Auch viele Krankenhäuser, Altenheime, Bildungsstätten und Kindergärten befinden sich in Deutschland in der Hand der Kirche, die damit faktisch einen Teil der sozialen Aufgaben des Staates übernimmt. Im Gegenzug setzt sich der Staat für den Schutz von Sonn- und Feiertagen ein und stellt in den öffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehprogrammen Sendezeit zur Verfügung.

Auch Muslime und Atheisten finanzieren Bischöfe

Ein Bischofskreuz (Foto: dpa)
Gelder für Kirche als Ausgleich für EnteignungenBild: AP

An der Finanzierung der Kirche in Deutschland beteiligen sich alle Steuerzahler: Denn neben der Kirchensteuer bekommen katholische und evangelische Kirche jährlich mehr als 400 Millionen Euro aus dem öffentlichen Haushalt. Damit werden zum Beispiel die Gehälter der Bischöfe bezahlt. Zurück gehen diese Ausgleichszahlungen auf das Zeitalter Napoleons, als Preußen Anfang des 19. Jahrhunderts die Kirchen enteignete. Als Ausgleich für die Ländereien, mit deren Erträge sich die Kirche bis dato finanzierte, beteiligte sich der Staat fortan an den laufenden Kosten der Kirche. Diese Vergangenheit wirkt bis heute in Form der Staatsleistungen fort, die dazu führen, dass auch Atheisten und Muslime christliche Bischöfe finanzieren.

Wer das enge Geflecht zwischen Staat und Kirchen in Deutschland grundlegend neu gestalten wollte, müsste hohe Hürden überwinden. Die Kirchen- und Staatsverträge, wie das Konkordat zwischen dem Vatikan und der Bundesrepublik, lassen sich nur in beiderseitigem Einvernehmen kündigen.

Autor: Andreas Noll

Redaktion: Michael Borgers