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Österreich darf "Beethovenfries" behalten

6. März 2015

Es war einer der spektakulärsten Raubkunstfälle in der Alpenrepublik: Jetzt empfahl der Kunstrückgabebeirat, das Gemälde von Gustav Klimt nicht an die Erben der früheren jüdischen Besitzer zurückzugeben.

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Gustav Klimt Beethovenfries
Der gemalte Bilderzyklus (hier ein Ausschnitt) ist dem Komponisten Ludwig van Beethoven gewidmetBild: picture-alliance/Rainer Hackenberg

Die Erben des ursprünglichen Besitzers Erich Lederer forderten seit 2013 die Rückgabe des berühmten Klimt-Gemäldes. Sie machen geltend, der in der Schweiz lebende Lederer habe den Beethovenfries in den 1970er Jahren unter Druck verkauft, weil ihm die österreichische Regierung verboten habe, das Kunstwerk ins Ausland zu bringen. Zudem sei der damalige Kaufpreis mit 15 Millionen Schilling (1,1 Millionen Euro) zu niedrig gewesen.

Der Kunstrückgabebeirat entschied nun einstimmig, es bestehe "kein zeitlicher und kausaler Zusammenhang" zwischen dem Ausfuhrverbot und dem Kauf des Gemäldes durch den Staat. Zum Zeitpunkt des Verkaufs habe noch kein Ausfuhrverbot bestanden. Für eine Rückgabe müsse aber ein enger Zusammenhang zwischen dem Ausfuhrverfahren und dem Verkauf des Gemäldes bestehen, sagte der Beiratsvorsitzende Clemens Jabloner am Freitag (6.3.2015) in Wien. Anwalt Alfred Noll, der einen Teil der Erben vertritt, kritisierte den Beschluss, räumte aber ein, dass juristisch nichts mehr dagegen zu machen sei.

Verkauf unter Zwang?

Der 34 Meter lange Bilderzyklus gilt als zentrales Werk des Wiener Jugendstils und als eine von Klimts (1862-1918) bedeutendsten Schöpfungen. Einst war er der Besitzerfamilie Lederer von den Nazis geraubt worden. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs bekam die Familie den "Beethovenfries" zurück, durfte ihn jedoch nicht aus Österreich ausführen. Anfang der 1970er Jahre verkaufte der Sammler Erich Lederer das Monumentalwerk an den Staat. Kern der Auseinandersetzung war, ob dieser Verkauf unter Zwang erfolgte. "Es besteht kein Zweifel, dass sich die Republik Österreich nach 1945 gegenüber der Familie Lederer schäbig verhalten hat", sagte Jabloner. Daraus könnten jedoch keine Schlüsse auf den aktuellen Fall gezogen werden.

Die Vertreter der Künstlervereinigung "Wiener Secession" begrüßen die Entscheidung. Letztlich müsste die österreichische Regierung über eine Rückgabe entscheiden. In vergleichbaren Fällen war die Regierung bislang stets den Empfehlungen des Kunstrückgabebeirats gefolgt. Er spreche den Experten des Gremiums sein völliges Vertrauen aus, sagte Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) nach der Entscheidung.

Österreich Kulturminister Josef Ostermayer
Kulturminister Josef Ostermayer vertraut dem RückgabebeiratBild: picture alliance/APA/picturedesk.com/K. Schöndorfer

kk/suc (dpa,afp)